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Fahrlässigkeit?!??

 
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Lady_20
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:08    Titel: Fahrlässigkeit?!?? Antworten mit Zitat

Bei Haus A hat es gebrannt. Es entstand ein Sachschaden..

Die Versicherung weigert sich zu zahlen mit der Begründung der brand entstand
fahrlässig weil der kabel nicht richtig versetzt war.

ist dies rechtens?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

das sind leider sehr dürftige angaben, um daraus ne vernünftige antowort zu stricken...

aber grundsätzlich führt "grobe fahrlässigkeit" dazu, daß der (sach-)versicherer keinen versicherungschutz bieten muß. im rahmen der haftpflichtversicherungen spielt die fahrlässigkeit dagegen keine rolle.
_________________
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Lady_20
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 14:21    Titel: .. Antworten mit Zitat

Die Hausratsversicherung weigert sich auf jeden Fall zu zahlen mit der Begründung der Fahrlässigkeit da man die Kabel nicht richtig versetzt habt.

Ist euch irgendein urteil bekannt in so einer ähnlichen geschichte?

Danke für deine Antwort!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

"Fahrlässigkeit" allein führt noch nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Erst wenn der Versicherungenehmer den Scaden durch "grobe Fahrlässigkeit" herbeigeführt hat, kann der Versicherer leistungsfrei sein.

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, werden wir von hier aus nicht beurteilen können. Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Nur soviel: Wenn sich der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen will, trägt er die Beweislast dafür. Er muss also substantiiert vortrage, worin hier die grobe Fahrlässigkeit liegen soll.
Ein Kabel nicht richtig verlegt, das ist ein bisschen wenig. Wenn das Kabel allerdings unter grober Miissachtung der geltenden Richtlinien (z.B. DIN-VDE 0100) vom VN falsch verlegt war (wenn der VN also dilettantisch an der Elektroanlage rumgepfuscht hat), und der Versicherer dies beweisen kann - dann hat der Versicherungsnehmer schlechte Karten.

Aber dann dürfte sich auch der Staatsanwalt für diesen Vorgang interessieren - fahrlässige Brandstiftung ist, soweit ich mich erinnere, ein Offizialdelikt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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