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Habe eine sehr ( für mich ) wichtige Frage und hoffe , ich bekomme hier Antwort darauf , wofür ich mich herzlich im voraus bedanke .
Folgende Sachlage :
Es geht um eine Immo Finanzierung ohne EK ( ETW renovierungsbedürftig befindet sich in München , selbstgenützt ) Finanzierung folgt zu 108 % ( incl. Kaufnebenkosten ) , gesamt Finanzierungbetrag ist 73.400 Euro .
Die Bank begleicht selber alle Kaufnebenkosten und den Kaufpreis gegen Rechnungen ( Zweckgebundene Finanzierung ) .
Aufgrund dringende Renovierungen bekommt Kunde X von dem Verkäufer Y einen Kaufpreisnachlass von 8.000 , die er für die anstehenden Renovierungen benötigt .
Die Bank weigert sich aber , die 8.000 Euro an den Kunden X auszuzahlen ( weil Finanzierung Zweckgebunden ) .
Meine Frage : vertraglich wurden 73.400 vereinbart , Kunde X bekommt nur 65.250 Euro ausbezahlt ( 8.000 Euro weniger , als vertraglich vereinbart ) .
Ist Kunde X trotzdem an dem Vertrag gebunden , bzw. muss er an die finanzierende Bank wie vertraglich vereinbart 73.400 Euro + Zinsen bezahlen , obwohl ihm nur 65.250 ausbezahlt wurden ?
Wenn nicht : muss die Bank den Vertrag ( Betrag , monatliche Zins - und Tilgung , Tilgungsplan ) nicht entsprechend ändern ?
Kann die Bank für die nicht ausbezahlten 8.000 Euro Bereitsstellungszinsen verlangen ?
Vielen Dank im voraus für eure hilfsreiche Antworten .
Wenn ich das richtig verstehe, müssen nun aufgrund der "Bausubstanz" 8 TEuro weniger bezahlt werden. (steht das so auch im Notarvertrag?)
Im Darlehensvertrag steht die ursprüngliche Kaufpreissumme noch drin?
Dann müsste sollte dieser dementsprechend geändert werden. Da die Bank ja bereits eine Bonitätsprüfung über die komplette Summe vorgenommen hat, sollte es eigentlich keine Probleme geben, die "Restsumme" für die Renovierungskosten mit aufzunehmen (meinetwegen kann hier ja auch eine zweckgebundene Auszahlung nach Vorlage von Rechnungen für Renovierung bzw. Baumaterial stattfinden).
Es sollte also grundsätzlich machbar sein, auch die 8 TEUR zu erhalten, wie das im Detail darlehensvertraglich geregelt wird, hat die Bank sicher bestimmte Vorstellungen. Also sollte sich X mal mit der Bank zusammen setzen und drüber sprechen.
Falls sich die Bank sträubt, muß der Darlehensvertrag mit Summe, Rückzahlung, etc. angepaßt werden. Dementsprechend sollten sich deine weiteren Fragen auch "von selbst" klären.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Wenn ich das richtig verstehe, müssen nun aufgrund der "Bausubstanz" 8 TEuro weniger bezahlt werden. (steht das so auch im Notarvertrag?)
Im Darlehensvertrag steht die ursprüngliche Kaufpreissumme noch drin?
Im Notarvertrag steht der " neue " Kaufpreis drin ( 60.000 Euro ) , im Darlehensvertrag steht der " alte " Kaufpreis ( 68.000 Euro ) . Der Preisnachlass wurde " zwischen " die beiden Verträge gewährt .
Die Bank sagt , Hr. X bekommt die 8.000 Euro nicht ausbezahlt ( auch nicht gegen Quitungen / Handwerker Rechnungen ) .
Die Bank sieht ein , daß Renovierungen den ETW Wert steigern wird , hat aber Hr. X nahegelegt , für die anstehende Renovierungen einen Anschlussdarlehen zu beantragen
Das Problem ist , die Bank weigert sich der Vertrag dementsprechend anzupassen
Wie kann Hr. X die Bank zur Vertrag Anpassung bewegen ?
Jawohl, und verlangt für die nicht ausbezahlte Summe noch Bereitstellungszinsen? Ich lach mich tot (und hoffe nicht, das es bei meinem Arbeitgeber ist )
Welcher (zweckgebundene) Verwendungszweck steht denn im Kreditvertrag? ( und falls die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, würd ich hier erstmal diese "Notbremse" ziehen. )
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Die Bank sieht ein , daß Renovierungen den ETW Wert steigern wird , hat aber Hr. X nahegelegt , für die anstehende Renovierungen einen Anschlussdarlehen zu beantragen
Lassen Sie mich raten - das angebotene Anschlussdarlehen hat einen höheren Zinssatz?
Die Schweine ...
Ich fürchte , ich werde aus der Sache nur mit einem Anwalt rauskommen .
Da fürcht ich auch .... allerdings dürfte m.E. die Bank keine Bereitstellungszinsen verlangen, wenn sie die Auszahlung und Vertragsanpassung verweigert.
Tschau
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