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recht.de :: Thema anzeigen - Schlüssel i. d. Wohnungstür stecken lassen, Auto gestohlen
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Schlüssel i. d. Wohnungstür stecken lassen, Auto gestohlen

 
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Cantare
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 2
Wohnort: Marl

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 13:46    Titel: Schlüssel i. d. Wohnungstür stecken lassen, Auto gestohlen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bitte verzweifelt um Euren Rat.
Bei einer kurzen Unachtsamkeit wurde mein Auto gestohlen. Ich parkte mein Auto vor dem Hochhaus und lud den Kofferraum aus. Ich habe es wieder abgeschlossen, bin ins Hochhaus zu meiner Wohnung im 2. Stock mit dem Fahrstuhl gefahren und bemerkte das klingelnde Telefon. Darauf hin stürmte ich mit der Ware in die Wohnung und vergass vermutlich den Schlüssel aus der Wohnungstür zu ziehen. Da einige Gespräche geführt wurden und ich die Ware einlagerte verging ca. 1 Stunde und der Schlüssel steckte vermutlich unbeaufsichtigt von aussen in der Tür. Mir fiel auf das der Schlüssel nicht am gewohnten Ort war und ich durchsuchte die ganze Wohnung(etwa in Gedanken gewesen und verlegt?-dachte ich). Danach schaute ich intuitiv aus dem Fenster und das Auto war weg! Ich ging sofort zur Nachbarin und vergewisserte meinen Eindruck, ja-das Auto ist wirklich weg. Ich rief zuerst die Polizei an und frage nach dem Ordnungsamt, doch der Wagen wurde nirgendwo gemeldet. Es wird davon ausgegangen das er gestohlen wurde. Mein Frage ist, hat MAN grob fahrlässig gehandelt und erhält MAN keinen Cent von der Versicherung? Ich vermute das es jemand aus dem Hochhaus war, da die Tür/das Schloss nur bei genauem Einsehen erkennbar sind(verwinkeltes Treppenhaus). Zum anderen ist die Eingangstür vom Hochhaus nur mit einem Schlüssel zu öffnen. Was soll MAN tun???

Die Fragen gelten sicherlich dem allgemeinen Interesse.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Um den Schaden Ihrer Versicherung melden zu können, benötigen Sie eine Diebstahlsanzeige der Polizei.
Die Versicherung wird aller Voraussicht nach die Regulierung des Schadens ablehnen mit der Begründung, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt. Probieren Sie's einfach aus.
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Cantare
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 2
Wohnort: Marl

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also dumm gelaufen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.12.04, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

sehr dumm ...
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