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Bausparvertrag und VWL ... wer weiß Rat?

 
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kathinkakathrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 21:20    Titel: Bausparvertrag und VWL ... wer weiß Rat? Antworten mit Zitat

Hallo,

muss gestehen, ich habe absolut keine Ahnung von dem Thema und erhoffe mir wirklich Rat ... Verlegen

Person 1 hat einen "vergessenen" Bausparvertrag wieder gefunden und sogleich bei dem entsprechenden Unternehmen angerufen, da der Vertrag bereits abgelaufen ist (hat aber Jahrelang geruht). Dennoch möchte Person 1sich naürlich nicht die angesparte Summe entgehen lassen und bittet um Überweisung.
Antwort: Bitte schriftlich einreichen, 6 Monate nach Eingang des Schreibens wird das Geld überwiesen ... hmmm.... schade Geschockt aber ist das so korrekt?


Person 2 hat vor 6 Jahren ebenfalls einen Bausparvertrag abgeschlossen, in den die VWL des AG eingeflossen sind. Nun ist Person 2 seit über 2 Jahren in Elternzeit und erhält somit keine VWL mehr und zahlt privat die Summe weiter ... aber ist das überhaupt richtig? Zudem werden wahrscheinlich auch in Zukunft keine VWL zu erwarten sein... Sollte der Vertrag dann noch weiterlaufen oder kann Person 2 sich das Geld auszahlen lassen?

Vielen Dank!
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Antwort: Bitte schriftlich einreichen, 6 Monate nach Eingang des Schreibens wird das Geld überwiesen ... hmmm.... schade aber ist das so korrekt?
^
Das ist sicher keine Bitte sondern eine Kündigung Winken
Ob das korrekt ist, kannst du in den AGB's der Bausparkasse sicher nachlesen. Ich kenn es z.B. mit Kündigungsfrist 6 Monate, wenn ich allerdings auf einen Anteil der Zinsen verzichte, wär er auch sofort kündbar. (also es ist zumindest üblich mit 6 Monaten.)

Zitat:
Person 2 hat vor 6 Jahren ebenfalls einen Bausparvertrag abgeschlossen, in den die VWL des AG eingeflossen sind. Nun ist Person 2 seit über 2 Jahren in Elternzeit und erhält somit keine VWL mehr und zahlt privat die Summe weiter ... aber ist das überhaupt richtig?

Wer einzahlt ist völlig wurscht, für eigens eingezahlte Beträge kann halt keine Arbeitnehmersparzulage beantragt werden (dafür aber vielleicht Wohnungsbauprämie).
Ob der Vertrag weiter bespart werden soll, sollte sicher von 2 Faktoren abhängen.
1. Willst du vielleicht irgendwann mal das Darlehen in Anspruch nehmen? Dazu gibt es von deiner BSK sicher eine Übersicht, wozu du es benutzen kannst ( z.B. Hausbau, Hauskauf, Renovierung, etc.)
2. Findest du eine ertragsmäßig vergleichbare/bessere Geldanlage?

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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