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Familienversicherung eines Freiberuflers in der KK

 
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 12:36    Titel: Familienversicherung eines Freiberuflers in der KK Antworten mit Zitat

Familienversicherung eines Freiberuflers in der KK

Es gibt ein Formblatt von Krankenkassen um das Einkommen eines mitversicherten Familienangehörigen abzufragen..
Wie sind die Fragen im Formblatt gedacht?

Was trägt ein Freiberufler ein, wenn er nur Verluste hatte?

- ? Zahl der Arbeitsstunden (gibt es bei einem Freiberufler so wohl nicht)
- ? Selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt ja / nein


Wie beantwortet ein Freiberufler die Fragen, ohne die Familienversicherung zu verlieren.

Danke für Antworten
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 12:50    Titel: Re: Familienversicherung eines Freiberuflers in der KK Antworten mit Zitat

Achim01 hat folgendes geschrieben::


Wie beantwortet ein Freiberufler die Fragen,


Wahrheitsgemäß.
MfG
Matthias
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 18:23    Titel: Re: Familienversicherung eines Freiberuflers in der KK Antworten mit Zitat

Achim01 hat folgendes geschrieben::
- ? Selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt ja / nein
Die Anträge, die ich kenne, steht nur Selbstständige Tätigkeit. Dies ist mit Ja zu beantworten. Die Krankenkasse wird dann einen weiteren Feststellungsbogen zuschicken, mit deren Fragen herausgearbeitet werden soll, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 11:07    Titel: nebenberuflich, hauptberuflich Freiberuflicher Antworten mit Zitat

Gibt es eine Definition, wann eine selbständige Tätigkeit hauptberuflich und wann sie nebenberuflich ist?

- Insbesondere, wenn zu einer Zeit, über mehrere Jahre kaum Aufträge da sind

Danke
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, eine einheitliche Definition gibt es nicht.
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stefan969
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 23:52    Titel: Hauptberuflich - nebenberuflich Antworten mit Zitat

Eine Nebenbeschäftigung wird dann ausgeübt, wenn der zeitliche Umfang 20 Stunden in der Woche oder das Arbeitsentgelt bzw. der Gewinn 400,- € nicht übersteigen. Achtung: Es reicht das Vorliegen eines Merkmales!
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:18    Titel: Re: Hauptberuflich - nebenberuflich Antworten mit Zitat

stefan969 hat folgendes geschrieben::
Eine Nebenbeschäftigung wird dann ausgeübt, wenn der zeitliche Umfang 20 Stunden in der Woche oder das Arbeitsentgelt bzw. der Gewinn 400,- € nicht übersteigen. Achtung: Es reicht das Vorliegen eines Merkmales!


Diese Definition ist längstens veraltet und außerdem auf die Selbständigkeit so nicht anzuwenden, nur auf Minijobs (=abhängige Beschäftigung).

Es sei denn, ich verstehe Sie falsch, aber auch dann hilft die Antwort nicht weiter, da es wie bereits geschrieben keine einheitliche Definition gibt.
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