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Spam-Emails von einem Mitbewerber

 
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Leibi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 18:48    Titel: Spam-Emails von einem Mitbewerber Antworten mit Zitat

Geschäftsmann A erhält seit einer Weile fortlaufend Spam-Mails von B, einem Wettbewerber des A.

Dies ist ja gem. § 7 II 3 UWG unzulässig. Bei E-Mails, im Gegensatz zu einem Fax, auch grundsätzlich bei Geschäftsleuten. Richtig?

Kann A diese Spams irgendwie stoppen? Wie sind denn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Gegenschlag (UWG? Oder auch TMG, BGB u.ä.?) und wie wird A hierbei am Besten vorgehen? Kann er dies denn selbst (als Wettbewerber)?
Gibt es hier die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung oder etwas ähnlichem? Oder bleibt nur die Unterlassungserklärung einzufordern?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei E-Mails, im Gegensatz zu einem Fax, auch grundsätzlich bei Geschäftsleuten. Richtig?

Ja und nein, Faxe ohne bestehenden Geschäftskontakt sind bei Geschäftsleuten auch nicht erlaubt, ebenso Kaltakquise per Telefon oder personalisierte Briefwerbung.
Zitat:
Kann A diese Spams irgendwie stoppen?

Ja, auf der Grundlage UWG (da Mitbewerber) und/oder nach §§ 823 I, 1004 BGB analog.
Zitat:
Kann er dies denn selbst (als Wettbewerber)?

Ja.
Zitat:
Gibt es hier die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung oder etwas ähnlichem? Oder bleibt nur die Unterlassungserklärung einzufordern?

Man schaltet einem Antrag auf einstweilige Verfügung immer und grundsätzlich die außergerichtliche Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vor, da man ansonsten das Kostenrisiko der einstweiligen Verfügung trägt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Leibi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

OK danke. Sorry für die späte Antwort. Winken

Ändert dies etwas, wenn A "nur" Geschäftsführer der Firma C ist (welche ein Mitbewerber von B ist)? Oder bleibt der Sachverhalt dadurch gleich?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Erhält A die Spam-Mails auf seinen privaten oder auf seinen Firmen-e-Mail-Account?

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Leibi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rate mal...

wenn er diese auf seinen privaten Account erhält, dann fällt der Vorteil Mitbewerber raus.

Wenn er diese auf seinen Firmen-Account erhält, dann ist er Mitbewerber.

Richtig?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich rate mal...

wenn er diese auf seinen privaten Account erhält, dann fällt der Vorteil Mitbewerber raus.

Wenn er diese auf seinen Firmen-Account erhält, dann ist er Mitbewerber.

Richtig?

Ja. Bei der privaten e-Mail-Adresse bleibt aber §§ 823 I, 1004 BGB analog.

Beste Grüße

Metzing
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