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Verfasst am: 03.01.07, 18:48 Titel: Spam-Emails von einem Mitbewerber
Geschäftsmann A erhält seit einer Weile fortlaufend Spam-Mails von B, einem Wettbewerber des A.
Dies ist ja gem. § 7 II 3 UWG unzulässig. Bei E-Mails, im Gegensatz zu einem Fax, auch grundsätzlich bei Geschäftsleuten. Richtig?
Kann A diese Spams irgendwie stoppen? Wie sind denn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Gegenschlag (UWG? Oder auch TMG, BGB u.ä.?) und wie wird A hierbei am Besten vorgehen? Kann er dies denn selbst (als Wettbewerber)?
Gibt es hier die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung oder etwas ähnlichem? Oder bleibt nur die Unterlassungserklärung einzufordern?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.01.07, 23:28 Titel:
Zitat:
Bei E-Mails, im Gegensatz zu einem Fax, auch grundsätzlich bei Geschäftsleuten. Richtig?
Ja und nein, Faxe ohne bestehenden Geschäftskontakt sind bei Geschäftsleuten auch nicht erlaubt, ebenso Kaltakquise per Telefon oder personalisierte Briefwerbung.
Zitat:
Kann A diese Spams irgendwie stoppen?
Ja, auf der Grundlage UWG (da Mitbewerber) und/oder nach §§ 823 I, 1004 BGB analog.
Zitat:
Kann er dies denn selbst (als Wettbewerber)?
Ja.
Zitat:
Gibt es hier die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung oder etwas ähnlichem? Oder bleibt nur die Unterlassungserklärung einzufordern?
Man schaltet einem Antrag auf einstweilige Verfügung immer und grundsätzlich die außergerichtliche Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vor, da man ansonsten das Kostenrisiko der einstweiligen Verfügung trägt.
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