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Vorsorgevollmacht durch Notar?

 
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 14:49    Titel: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

Hallo, mal angenommen, man hat Eltern, die sich nach einer schweren Erkrankung eines Elternteils nun mit der Vorsorgevollmacht beschäftigen

ein Elternteil ist aber relativ neben der Kappe (Altersdemenz), beim Notar haben sie sich schon erkundigt und von diesem schon mal vorab einen Entwurf auf gegenseite Vorsorgevollmacht bekommen.
Sie haben auch bereits im Januar einen Termin ausgemacht, wissen aber eigentlich selbst nicht, ob das nun zum beglaubigen oder zum beurkunden ist.

Ganz erschrocken bin ich darüber, das der Elternteil, der schon für sich kaum entscheiden kann, dann im Fall eines Falles Entscheidungen über den anderen Teil treffen kann.

Auch, dass der Notar bei dem 1. Gespräch unbedingt angeregt hat, das bereits vorhandene Testtament doch noch besser zu schreiben (das alte wurde ebenfalls von einem Notar gemacht)

Wie könnte man denn bei einer solchen Konstellation - eine vernünftige Vorsorgevollmacht hinbekommen?

Die Eltern haben ein kleines Häuschen und ev. noch ein paar Euro für den Notfall auf dem Konto.

Bei den Kindern dieser Eltern ist der Gemeinschaftssinn leider durch was auch immer nicht gut. Als der eine Elternteil erkrankte, hat eines der Kinder schon massiv durchsetzen wollen, dass das Haus verkauft wird und die Eltern dann in eine kleine Wohnung ziehen sollen.

Darum möchte auch ein anderes Kind nicht so gerne als Betreuer in die Vorsorgevollmacht eingetragen werden - es hätte kein Probelm, im Krankheitsfall über die Behandlungen zu entscheiden - möchte aber auf keinen Fall die finanziellen Dinge der Eltern dann erledigen, weil dann mit Sicherheits die anderen Geschwister unterstellen würden, nur zum persönlichen Vorteil zu handeln.

Wie würde das am besten laufen?
Mit welchen Kosten muss man beim Notar rechnen?

Wäre klasse, wenn das einer beantworten könnte.
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Zeitpunkt des Ausstellens der Vorsorgevollmacht muss der Ausstellende geschäftsfähig sein. Eine Vorsorgevollmacht kann so ausgestellt werden, dass z.B. nur der gesundheitliche Teil durch Person A zu regeln ist, während die finanziellen Angelegenheiten durch B geregelt werden könnten, oder durch einen Betreuer. Es kann aber auch A alle Angelegenheiten übernehemen und Person B wird das Recht eingeräumt Person A zu kontrollieren. Ein entsprechender Entwurf einer Vorsorgevollmacht und weitere Informationen finden sich hier .
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

BtRecht hat folgendes geschrieben::
Hallo,

zum Zeitpunkt des Ausstellens der Vorsorgevollmacht muss der Ausstellende geschäftsfähig sein. Eine Vorsorgevollmacht kann so ausgestellt werden, dass z.B. nur der gesundheitliche Teil durch Person A zu regeln ist, während die finanziellen Angelegenheiten durch B geregelt werden könnten, oder durch einen Betreuer. Es kann aber auch A alle Angelegenheiten übernehemen und Person B wird das Recht eingeräumt Person A zu kontrollieren. Ein entsprechender Entwurf einer Vorsorgevollmacht und weitere Informationen finden sich hier .

Alles richtig.

Allerdings ist von der Verwendung des verlinkten Vorsorgevollmachtsentwurfs dringend abzuraten. Eine Vollmacht sollte auf keinen Fall bedingt erteilt werden ("Im Falle meiner durch einen Arzt festzustellenden Einwilligungs-Unfähigkeit"), da dies zu Problemen mit der Anerkennung der Vollmacht führen kann. Deshalb wird heutzutage von derartigen Formulierungen in der Praxis Abstand genommen. Ein Missbrauchsschutz ist auch anders möglich. Nehmen Sie lieber ein Vollmachtsmuster der Justizministerien (s. Google) oder lassen Sie sich kostenlos bei der Betreuungsstelle des LK oder der gemeinde beraten.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 22:38    Titel: Re: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo, mal angenommen, man hat Eltern, die sich nach einer schweren Erkrankung eines Elternteils nun mit der Vorsorgevollmacht beschäftigen

ein Elternteil ist aber relativ neben der Kappe (Altersdemenz), beim Notar haben sie sich schon erkundigt und von diesem schon mal vorab einen Entwurf auf gegenseite Vorsorgevollmacht bekommen.
Sie haben auch bereits im Januar einen Termin ausgemacht, wissen aber eigentlich selbst nicht, ob das nun zum beglaubigen oder zum beurkunden ist.

Ganz erschrocken bin ich darüber, das der Elternteil, der schon für sich kaum entscheiden kann, dann im Fall eines Falles Entscheidungen über den anderen Teil treffen kann.

Auch, dass der Notar bei dem 1. Gespräch unbedingt angeregt hat, das bereits vorhandene Testtament doch noch besser zu schreiben (das alte wurde ebenfalls von einem Notar gemacht)

Wie könnte man denn bei einer solchen Konstellation - eine vernünftige Vorsorgevollmacht hinbekommen?

Bei der Beurkundung muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit überzeugen. Ist diese nicht gegeben, wird er die Beurkundung nicht vornehmen.
Zitat:
Mit welchen Kosten muss man beim Notar rechnen?

Die Gebühren richten sich nach eíner Gebührentabelle und werden nach dem Wert des Vermögens berechnet.

Wäre klasse, wenn das einer beantworten könnte.[/quote]
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 00:18    Titel: Re: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

[Bei der Beurkundung muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit überzeugen. Ist diese nicht gegeben, wird er die Beurkundung nicht vornehmen.


Wie macht der das?
Einer der beiden war bereits so neben der Kappe, dass er ein paar Monate in Behandlung war, weil er sich selbst nicht erkannte und schon gar nicht jemand anders.
Nun hat er immer wieder lichte Momente - wenn er diese hat und jemand kennt ihn nicht -scheint er vollkommen "normal"
wie kann dann ein Notar so etwas erkennen bzw. sich davon überzeugen?
Scheint mir persönlich gar nicht machbar und schon gar nicht bei einem kurzen Besuch in der Kanzlei eines Notares. Ich halte dann das Vorgehen bzw. die Kontrolle der Geschäftsfähigkeit durch einen Notar für vollkommen verantwortungslos.
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 20:59    Titel: Re: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
[Bei der Beurkundung muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit überzeugen. Ist diese nicht gegeben, wird er die Beurkundung nicht vornehmen.


Wie macht der das?
Einer der beiden war bereits so neben der Kappe, dass er ein paar Monate in Behandlung war, weil er sich selbst nicht erkannte und schon gar nicht jemand anders.
Nun hat er immer wieder lichte Momente - wenn er diese hat und jemand kennt ihn nicht -scheint er vollkommen "normal"
wie kann dann ein Notar so etwas erkennen bzw. sich davon überzeugen?
Scheint mir persönlich gar nicht machbar und schon gar nicht bei einem kurzen Besuch in der Kanzlei eines Notares. Ich halte dann das Vorgehen bzw. die Kontrolle der Geschäftsfähigkeit durch einen Notar für vollkommen verantwortungslos.

Er vergewissert sich durch eine eingehende Unterhaltung.
Was ist daran "verantwortungslos"? Sollte jeder Beteiligte bei einer Beurkundung (z.B. Käufer und Verkäufer beim einem Kaufvertrag) durch ein fachärztliches Gutachten nachweisen, dass sie geschäftsfähig sind oder wie soll das funktionieren?
Die Erteilung einer Generalvollmacht ist immer Vertrauenssache. Wenn dieses "Vertrauen" nicht vorhanden ist, sollte man es sein lassen. Dann muss u.U. eine Betreuung beim Vormundschaftgericht angeregt werden.
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Kaufvertrag ist das noch etwas anderes. Da haben ja nun mal alle beteiligten Parteien etwas von dem beurkundeten Vertrag.

Es geht ja hier nunmal um eine Angelegenheit über materielle Dinge hinaus -

und ich kann leider aus Erfahrung heraus sagen, dass der eine Elternteil nicht in der Lage ist, überhaupt zu begreiffen, was er mit der Vorsorgevollmacht in Gang setzt - und kein Notar merkts ihm an.
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 20:34    Titel: Re: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
Wie könnte man denn bei einer solchen Konstellation - eine vernünftige Vorsorgevollmacht hinbekommen?

Ja was denn nun? Soll die Vollmacht nun zustande kommen oder nicht. Zuerst wird gefragt, wie man bei "einer solchen Konstellation" eine vernüftige Vollmacht hinbekommen kann und in einem weiteren Posting beschweren Sie sich, dass der Notar nicht merkt, dass ein Beteiligter eigentlich nicht mehr geschäftsfähig ist. Frage
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Klar ist es dringendst notwendig, aber denn wenn ein Notar nicht merkt, dass einer nicht geschäftsfähig ist, ist jeglicher Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht m.E. nicht gegeben.

Oder wie kann das gesehen werden, wenn einer monatelang in der geschlossenen Psychatrie war und auch das erfolgreich vergessen hat. Und der soll dann Betreuer im Falle eines Falles werden für den Ehepartner?

Habe den leisen Verdacht, dass es diesem Notar nur auf leicht verdientes Geld ankommt, denn ich habe heute erfahren, dass der Rechtsanwalt und Notar, den meine Eltern sonst in so manchen Dingen beauftragt haben, keine gegenseitige Beurkundung einer Vorsorgevollmacht für meine Eltern machen wollte.

Scheint mir zum jetzigen Zeitpunkt das beste, wenn für den Fall der Fälle ein Betreuer eingeschaltet wird vom Gericht.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
Scheint mir zum jetzigen Zeitpunkt das beste, wenn für den Fall der Fälle ein Betreuer eingeschaltet wird vom Gericht.

Mir auch.

Es käme allenfalls noch in Betracht, ein ärztliches Attest einzuholen, das die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der notariellen Beurkung bestätigt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Habe heute mal die Unterlagen gesehen, die der Notar meinen Eltern zur gegenseitigen Vorsorgevollmachtserteilung gegeben hat. Fertige Vordrucke, die sie zu Hause ausfüllen und dann zur Beurkundung mitbringen sollten.

Zum "Glück" hatte mein Vater heute mal keinen klaren Moment und hat die ganzen Unterlagen mit süßen Männchen verziert.

Also was nütze ihm gestern der klare Moment, wenn er sich heute wie ein 6-jähriger fühlt.

Für mich hat sich die Angelegenheit Vorsorgevollmacht erledigt - sehe diese für diesen Fall nur als Abzocke des Notars an. Er sagte meiner Mutter etwas von ca. 400 Euro netto pro Person. (Bezieht sich jetzt nur auf diesen Notar..)

Ein unabhängiger Betreuer wirds für den Fall der Fälle dann sicher für alle Beteiligten richten.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 02:36    Titel: Re: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::

Einer der beiden war bereits so neben der Kappe, dass er ein paar Monate in Behandlung war, weil er sich selbst nicht erkannte und schon gar nicht jemand anders.
Nun hat er immer wieder lichte Momente - wenn er diese hat und jemand kennt ihn nicht -scheint er vollkommen "normal"


Man sollte auf die Flüssigkeitszufuhr achten. Im Alter lässt das Durstgefühl nach, der Flüssigkeitsbedarf wird aber nicht weniger. Wenn man zu wenig trinkt, kann das zu geistiger Verwirrung führen.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 10:08    Titel: Re: Vorsorgevollmacht durch Notar? Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn man zu wenig trinkt, kann das zu geistiger Verwirrung führen.

Wenn man zuviel trinkt, übrigens auch! Winken

Aber Spaß beiseite: Sie haben voll und ganz recht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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