Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gemeinsames Konto
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gemeinsames Konto

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Klaus B
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 08:42    Titel: Gemeinsames Konto Antworten mit Zitat

A und B haben ein gemeinsames Konto. Überweisungen können nur mit der Unterschrift von beiden getätigt werden.

A und B unterschreiben am 1. Feb. einen Überweisungsträger, der eine Überweisung auf ein alleine dem B zustehenden Konto veranlassen soll. Die Überweisung soll am 10. Feb. ausgeführt werden.

Ist damit die Überweisung für A und B bindend oder kann A im Zeitraum 1. bis 10. Fwb. die Überweisung noch aufhalten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sollte jeglicher Zahlungsverkehr, der noch nicht ausgeführt wurde, zu stornieren aufzuhalten sein. Über Details kann die kontoführende Bank Auskunft geben .

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...das ist zwar grundsätzlich korrekt,
hier stellt sich mir aber die Frage, ob es dann nicht auch der Zustimmung
des „B“ bedarf.
Da traue ich mich mal "vorsichtig"zu sagen, dass der „A“ alleine die Überweisung
nicht mehr aufhalten kann.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da traue ich mich mal "vorsichtig"zu sagen, dass der „A“ alleine die Überweisung
nicht mehr aufhalten kann.

Das seh ich andersrum. Der Auftrag darf nur ausgeführt werden wenn beide zustimmen. Noch ist der Auftrag nicht ausgeführt und wenn eine Zustimmung erlischt, fehlt für die Authorisierung die zweite "Willenserklärung".

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kündigung des Überweiungsvertrages ist in BGB § 676a (4) geregelt: "Der Überweisende kann ... vor Beginn der Überweisungsfrist ... jederzeit ... kündigen".

Der Überweisende ist der Kontoinhaber, in diesem Fall also beide. Die Kündigung der Vertrages bedarf der Zustimmung von A und B.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

danke, wieder was gelernt!
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.