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Zum Gerichtstermin werden Zeugen geladen. Kläger soll pro Zeuge Summe X an das Gericht vorab einzahlen. Verzichten die Zeugen braucht kein Betrag gezahlt werden.
Frage: wird der eingezahlte Betrag komplett an den Zeugen ausbezahlt oder nach Aufwandsentschädigung. Und, wenn dieser Betrag geringer ist als der eingezahlte, bekommt der Kläger die Differenz zurück?
Die Zeugenentschädigung wird konkret im Einzelfall abgerechnet. Die Zahlung der Parteien war nur ein Vorschuss. Nicht verbrauchte Vorschüsse werden am Ende des Verfahrens erstattet. _________________ Bernd Steinbach
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