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Sicherheitserfordernisse bei Darlehen

 
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visitor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 05:53    Titel: Sicherheitserfordernisse bei Darlehen Antworten mit Zitat

Hallo,

Zur Teil-Finanzierung eines Wohnhauses soll ein Darlehen dienen. Der Schuldner hat zwar momentan kein festes Einkommen, hat aber einen serioesen, vermoegenden Verwandten, der fuer die Rueckzahlung beim Glaeubiger in voller Hoehe buergen wuerde. Dies genuegt angeblich nicht, sondern es ist eine "dingliche Sicherheit" erforderlich. Koennte diese dingliche Sicherheit auch vom Verwandten fuer den Schuldner geleistet werden? (Verwandter besitzt Immobilien)

Falls nicht, gibt es eine andere Moeglichkeit der Erfuellung dieser Forderung?

Vielen Dank fuer eine Antwort!

FG, visitor
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

unter welchen Bedingungen die Bank bereit ist, einen Kredit zur Verfügung zu stellen, kann nur die Bank selbst beantworten.

Üblicherweise würde die Bank den Kredit hier gar nicht machen. Da der Kreditnehmer kein Einkommen hat, den Kredit zu bedienen, ist das Risiko sehr hoch, die Sicherheiten verwerten zu müssen. Dazu hat die Bank üblicherweise keine Lust (ist auch für den Kunden nicht wirklich gut...)
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visitor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das Problem hat sich inzw. geloest.
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