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Beitritt gesetzl. Krankenversicherung

 
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Unwissende
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 21:30    Titel: Beitritt gesetzl. Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage zu einem hypothetischen Fall....

Frau X hat ein Minni-Unternehmen im Nebenerwerb in dem der Mann von Frau X schon lange mitrumwirkt. Herr X ist selber selbstständig, aber die Geschäfte laufen nicht mehr so wirklich. Herr X möchte nun seine selbstständige Tätigkeit aufgeben und Angestellter von Frau X werden. Da das Unternehmen noch ganz jung ist, sind mehr als 500€ an Gehaltszahlung nicht drin.
Kann Herr X nun aus seiner privaten Krankenversicherung in die gesetzl. wechseln und nimmt man (muss man ihm ) die Angaben zum geringen Gehalt ab? Läuft dann alles legal, versteht sich!

Vielen Dank für eine Antwort.

LG
"die Unwissende"
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt ist denn Herr X und wie lange ist er schon privat versichert?

ich schiebe mal ins Sozialrecht...
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Naja, wenn der Mann bei der Frau beschäftigt ist, muss auch noch die familienhafte Mitarbeit geprüft werden.

Wenn der Ehemann ein sehr geringes Arbeitsentgelt bei sehr vielen Stunden hat, könnte man daran zweifeln, dass es sich um ein abhängiges Beschäftgungsverhältnis handelt. Es hört sich dann eher danach an, dass beide Ehegatten zusammen ein Unternehmen haben.
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stafanie 145,
da gebe ich grundsätzlich recht, aber wo ist die Grenze, bzw. wie will man die ziehen?
Gibt doch (in den meisten Fällen) keinen gesetzl. Mindestlohn,oder?

Gruß
"die Unwissende"
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warakorn
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 13.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ab EUR 401,- Monatsgehalt sollte er sozialversicherungspflichtig sein, d.h. er muss in die GKV, ausser er ist schon zu alt. Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf, wo die Altersgrenze liegt.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, es wird dann halt geschaut, was ein anderer Arbeitnehmer erhalten würde oder man orientert sich an den Tariflöhnen.

Es würde halt schon merkwürdig ausschauen, wenn ein Arbeitnehmer für 40 Stunden / Woche ca. 2400 € / Monat erhält und der beschäftigte Ehegatte (welcher die selben Tätigkeiten ausübt) bei 40 Stunden / Woche nur 500 € / Monat. Da würde man dann halt doch mal eher schauen, ob da nicht getrickst werden soll.
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Na da geb ich Dir schon recht, aber wie wollte man das a) beweisen und b) selbst wenn, ist doch letzten Endes eine Angebot/Nachfrage-Situation. Und wenn jemand für einen geringen Lohn arbeitet ist dies doch nicht verboten.
Es geht ja auch nicht darum irgendwen oder irgend eine Gesellschaft zu schädigen, mehr ist halt zur Zeit nicht drin...
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnten dann z.B. die SV-Beiträge aus dem ortsüblichem Gehalt für Tätigkeiten dieser Art festgesetzt werden.
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem kann durchaus über eine Betriebsprüfung ermittelt werden, inwieweit der Herr X für ein Minigehalt faktisch beschäftigt ist, oder vielmehr nur für die Sozialversicherung auf dem Papier beschäftigt ist.

Soweit er tatsächlich mitarbeitet und sich nach den realistischen Gegebenheiten Sozialversicherungspflicht ergibt, hätte Herr X da wohl auch keine Probleme zu erwarten (wenn wir mal davon ausgehen, dass rein arbeitsrechtlich alles im grünen Bereich liegt).

Andererseits sieht der Fall schon hier im Forum deshalb nach sozialversicherungsrechtlicher Trickserei aus, weil der Beitrag wie folgt betitelt ist : "Beitritt gesetzl. Krankenversicherung"

Das liest sich nicht so, als ob es hier vordergründig um die arbeitsrechtliche Beurteilung eines an sich niedrigen Gehalts geht.

Außerdem wissen wir immer noch nicht, wie alt der Herr X ist, was für diese Frage von großer Bedeutung ist. Auch das Prüfungskriterium der familienhaften Mitarbeit ist nicht zu unterschätzen, aber den Fragenkatalog schreib ich jetzt nicht ab :p
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