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Verfasst am: 12.01.07, 19:52 Titel: In wie weit ist Versicherung an ein Gutachten gebunden
Hallo,
folgende Situation:
Bei einem Verkehrsunfall wird Person A die Vorfahrt von Person B genommen.
Der PKW von Person A wird zum Totalschaden. Abschleppdienst bestellt einen
freien Gutachter.
Das Gutachten zeigt nun folgende Aufrechnung:
Nun bekommt Person A den Differenzbetrag zwischen Wiederbschaffungswert und
Restwert abzüglich des Besteuerungssatzes.
Im Gutachten steht nun der Wiederbeschaffungswert incl. Differenzbesteuerung (das wären normal 2%) ist
die Versicherung nun auch an diesen Satz gebunden oder kann sie auch die Mwst. einbehandeln?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand kann mir weiterhelfen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.01.07, 01:47 Titel: Re: In wie weit ist Versicherung an ein Gutachten gebunden
schnawwel hat folgendes geschrieben::
die Versicherung nun auch an diesen Satz gebunden oder kann sie auch die Mwst. einbehandeln?
Die MwSt ist nur erstattungsfähig, wenn auch ein neues Auto gekauft wird. Ansonsten fällt sie ja nicht an und ist demnach auch kein Schaden.
(Das ganze mal als Analogie zur Sachlage bei Reparaturen.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verstehe ich das richtig, wenn die Versicherung die Mwst. statt die 2% einbehält, dann
bekommt Person A die Mwst. nur ersetzt, wenn er sich einen Neuwagen kauft?
Wenn sich Person A aber einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, ist die Mwst. doch auch ausweisbar, oder?
Ist die Versicherung nun an die 2% Diff-Besteuerung, wie im Gutachten vermerkt, gebunden?
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