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Verfasst am: 23.11.06, 12:55 Titel: Wasseschaden und Versicherungsfrage
Guten Tag,
folgender Sachverhalt wird vermutet:
A hatte Ende September in seiner ETW (Mehrfamilienhaus 7 stöckig) durch einen Leitungsrohrschaden in der Etage darüber einen Wasserschaden erlitten. Das Wasser trat durch die Decken aus und lief teilweise an den Wänden herunter. Betroffen sind die Toilette, das Bad, das Esszimmer und hauptsächlich die Küche (Einbauküche bis an die Decke). In der Küche ist der Schaden noch nicht (obwohl seit Ende Sept.) abschätzbar, da die Küchenelemente bisher nicht von der Wand entfernt wurden.
B ist von der Versicherung mit der Sanierung beauftragt und bewegt sich nur unter massivem Druck. Desweiteren tritt im Kellerraum des Hauses weiter Wasser aus - d.h. A vermutet, dass noch woanders Wasser austritt.
Diese Vermutung führt dazu, dass A's Wohnung genauer unter die Lupe genommen wird. Jedoch waren sämtliche Anschlüsse dicht. Ein Wasserfleck in der Wand Küche/Bad weist jedoch örtlich auf den Abfluss von A's Waschmaschine hin.
B konnte dort aber offensichtlich (sprich von außen) keine Undichtigkeit feststellen und hat vom Keller eine Probe des Wasser mitgenommen. Eine Gegenprobe A's Waschmaschinenwasser wurde nicht entnommen! Die WaMa wurde mehrmals betätigt und zum Abpumpen programmiert.
A hat daraufhin besagten Kellerraum (genauer gesagt, den dortigen Lüftungsschacht, wo sich das Wasser sammelt bzw. von der Decke tropft) stichprobenartig überprüft und dort war es trocken. Obwohl A regelmässig gewaschen, geduscht usw. hat!
Eine Woche später kam es allerdings wieder zu besagtem Wasseraustritt und A hat B und C darüber informiert und um weitere Maßnahmen gebeten.
So viel zum derzeitigen Stand.
A bekommt nun einen Anruf von C, er solle diesen Schaden (angeblich kommt der von A's Waschmaschine???) seiner Haftpflichtversicherung oder seiner Hausratversicherung melden, denn der Schaden käme von meiner WaMa, was angeblich von B untermauert wird. Bei Betrieb der WaMa allerdings sind keine örtlichen Wasseraustritte bemerkbar - A vermutet deshalb, dass das Wasser im Ablaufrohr entweicht und ist weiterhin der Meinung, dass die Gebäudeversicherung zuständig ist.
A's Laienwissen gestaltet sich so:
Die Hausratversicherung regelt nur Schäden, die an beweglichen Einrichtungsgegenständen meiner Wohnung eintreten!
Die Haftpflichtversicherung greift nur für Schäden, die Dritten schuldhaft und fahrlässig zugefügt werden.!!
Da der Wasseraustritt an A's Waschmaschine sich (wenn überhaupt!!?) offensichtlich in der Wand befindet, ist A der Meinung, dass auch hier die Gebäudeversicherung tätig werden muss!?
A ist nun soweit, dass er einen Anwalt hinzuziehen möchten, weil an der ganzen Sache scheinbar etwas schief läuft!
Soll A die Beteiligten B + C erst per Fristsetzung eine Chance geben oder gleich zu einem Anwalt seines Vertrauens gehen?
Aus welchem Fachgebiet soll A einen Anwalt konsultieren (Versicherungsrecht + Wohnungseigentum oder Zivilrecht)?
Grüße
Renrew
Zuletzt bearbeitet von Renrew am 24.11.06, 12:28, insgesamt 3-mal bearbeitet
Verfasst am: 23.11.06, 13:08 Titel: Re: Wasseschaden und Versicherungsfrage
Ist der Schaden in der Wand, so betrifft es die Gebäudeleitungswasserversicherung...
Ihr Annahme zur Haftpflicht ist korrekt... Ein Verschulden sehe auch ich nicht!
Zur Hausratversicherung, auch eine Waschmaschine ist beweglich... aber hier ist nur der eigene Schaden bzw. Hausrat versichert...
Ich würde erstmal veranlassen, dass eine Leckortung über die Gebäudeversicherung durchgeführt wird.
Solange nicht feststeht woher das Wasser kommt, ist es sinnlos einen Schuldigen zu suchen _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
@ Renrew: Beitrag ändern (editieren), dabei die Forenregeln beachten, dann fällt mir vielleicht noch was dazu ein...... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Melden Sie es ruhig der Haftpflichtversicherung... die lehnt dann den Schaden als unbegründet ab.
Gibt sich der C damit nicht zufrieden kann er ja klagen...
Es benötigt in diesem Fall aber keinen Anwalt, da die HV-Versicherung den A vertritt (auch mit Anwalt etc. / das läuft dann alles über die Versicherung)...
Sollte jedoch wirklich ein Verschulden des A festgestellt werden, zahlt die HV ebenfalls den entstandenen Schaden der Dritten.
Wie gesagt, die Hausratversicherung des A ist nur für die Schäden des A ersatzpflichtig...
Die würde dem C also nichts bringen...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 08.12.06, 08:05 Titel: ... und weiter geht's
Das Leck scheint gefunden und ist geschlossen!
Nehmen wir an, dass A mit dem bisherigen Ablauf der Arbeiten von B absolut unzufrieden ist. Weil Zusagen nicht eingehalten werden und sich die Arbeiten unnötig in die Länge ziehen.
Nehmen wir dabei auch an, dass die Hausverwaltung die Auftragserteilung bisher in ihren Händen hatte und nichts dagegen hat, dass A nun selbst tätig wird.
Was müsste A beachten, wenn er in Absprache mit der Versicherung einen anderen Dienstleister, mit den noch auszuführenden Arbeiten beauftragen will?
Er sollte den Versicherer zuerst mal über den jetzigen Stand informieren und die Unzufriedenheit über den B zu Sprache bringen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 08.12.06, 18:35 Titel: Re: ... und weiter geht's
Renrew hat folgendes geschrieben::
...
Was müsste A beachten, wenn er in Absprache mit der Versicherung einen anderen Dienstleister, mit den noch auszuführenden Arbeiten beauftragen will?
Grüße
Renrew
zu beachten ist der alte Leitspruch: "wer die Musik bestellt bezahlt sie auch" _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 08.12.06, 18:53 Titel: Re: ... und weiter geht's
Duisburger hat folgendes geschrieben::
Renrew hat folgendes geschrieben::
...
Was müsste A beachten, wenn er in Absprache mit der Versicherung einen anderen Dienstleister, mit den noch auszuführenden Arbeiten beauftragen will?
Grüße
Renrew
zu beachten ist der alte Leitspruch: "wer die Musik bestellt bezahlt sie auch"
Stimmt, eigentlich muss der VN (Vermieter bzw. Eigentümer) dies machen...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Auszug einer allgemeinen Formulierung:
In der Wohngebäudeversicherung werden infolge eines Versicherungsfalles auch solche Kosten ersetzt, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten).
Auszug einer speziellen Formulierung:
In der Wohngebäudeversicherung werden infolge eines Versicherungsfalles auch solche Kosten ersetzt, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen.
...
Folgeschäden werden ersetzt, sofern die Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Anmerkung:
Weisungen des Versicherers sollten im eigenen Interesse immer schriftlich eingefordert werden. Gibt der Sachverständige / Regulierer mündliche Weisungen so sollten diese vor Ausführung schriftlich fixiert werden, optimal durch Gegenzeichnung des Weisungsgebers, alternativ durch unabhängige Zeugen (also nich unbedingt der Eheparner - besser der Nachbar). _________________ MfG,
Duisburger
danke für die Hinweise. A hat von Versicherung die Zusage bekommen, dass ein Schadensregulierer nochmals vorbei schaut.
Dei Versicherung hat A zur Auskunft gegeben, dass es ihr (der Versicherung) egal sei, wer den Schaden beseitigt. Sie dürfe hierzu auch keine Vorgaben machen. Allerdings müsse C (die Hausverwaltung) eingebunden werden, da diese VN sei!
A wird nach Besuch des Regulierers darauf hinwirken, dass Kostenvoranschläge eingeholt werden können, die dann nach Freigabe durch die Versicherung durch C beauftragt werden!
Verfasst am: 17.12.06, 11:42 Titel: Und weiter geht's ...
Hallo,
angenommen die Versicherung ist nun bereit, eine andere Firma als B zur Sanierung zuzulassen:
a) darf der einzuholende Kostenvoranschlag höher ausfallen, als der bisherige?
Anm.: Kostenvoranschlag wurde erstellt, als das gesamte Ausmaß des Schadens noch nicht ersichtlich war!
b) Was wäre zu tun, wenn die Versicherung diesen ablehnt
Desweiteren:
Der Geschädigte A hätte den Verdacht, dass B (Trocknungsfirma) ihre Arbeiten nicht ordentlich ausgeführt hat und beauftragt eine Alternativfirma dies zu überprüfen.
a) Wer müsste die Kosten hierfür tragen, wenn sich herausstellt, dass der Verdacht von A begründet war.
b) Welches weitere Vorgehen wäre zu empfehlen, wenn dieser Fall eintritt?
Es wird angenommen, dass die Trockung seit geraumer Zeit abgeschlossen ist. A moniert, dass er immer noch einen modrigen Geruch in div. betroffenen Räumen wahrnimmt. Da er einen Mangel bei der vorgenommenen Trocknung vermutet, fordert er die Versicherung zu weiteren Maßnahmen auf. Dort jedoch wird auf Zeit gespielt und das Problem an die Trocknungsfirma verwiesen - die spielt ebenso auf Zeit (oder auf Trocknung!?)
Um die Angelegenheit noch etwas zu verkomplizieren, gehen wir davon aus, dass die Hausverwaltung den Auftrag an die Trocknungsfirma vergeben hat!
Wer hat nun welche Maßnahmen zu ergreifen???
A schimpft die Versicherung - schließlich muss sie den Zustand herstellen, als wenn das Unglück gar nicht passiert wäre!
A schimpft aber auch auf die HV, weil die seiner Meinung nach eine PfuschFirma beauftragt hat!
A flucht schlußendlich auch noch auf die Versicherung, weil die auch keine Lust zu was hat!
Ja was denn nun.... A möchte endlich, dass alles wieder in Ordnung ist - kann aber im Tunnel kein Licht sehen!!
Um die Angelegenheit noch etwas zu verkomplizieren, gehen wir davon aus, dass die Hausverwaltung den Auftrag an die Trocknungsfirma vergeben hat!
Das ist normal... Der Gebäudeschaden ist jawohl auch über die Gebäudeversicherung gedeckt.
Diese Versicherung "gehört" also dem VM... was zur Folge hat, dass er die Anweisungen seiner Versicherung befolgt ...
Zitat:
Dort jedoch wird auf Zeit gespielt... Wer hat nun welche Maßnahmen zu ergreifen???
Miete mindern, bis Mangel behoben ist...
Zitat:
A schimpft die Versicherung - schließlich muss sie den Zustand herstellen, als wenn das Unglück gar nicht passiert wäre!
Ja, aber A ist nicht Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung, sondern der Verwalter bzw. Vermieter.
Zitat:
A schimpft aber auch auf die HV, weil die seiner Meinung nach eine PfuschFirma beauftragt hat!
Ich nehme mal an es ist die "Hausrat-V" gemeint... Welche Arbeiten soll diese Firma denn ausgeführt haben? Gebäudearbeiten?
Dann war es sicherlich nicht diese Versicherung, sondern die des Gebäudebesitzers / Verwalters / wie auch immer.
Zitat:
A flucht schlußendlich auch noch auf die Versicherung, weil die auch keine Lust zu was hat!
Welche denn nun und vorallem was soll die machen?
Zitat:
Ja was denn nun.... A möchte endlich, dass alles wieder in Ordnung ist - kann aber im Tunnel kein Licht sehen!!
Siehe oben... Mangel an der Mietsache (Wohnung = Gebäude) Mietminderung! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
erst mal sorry für die verwendeten Kürzel, die noch mehr Verwirrung in die Geschichte brachten. und vielen Dank für die Mühe etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Trotzdem noch mal vereinfacht dargestellt:
Also A wäre Eigentümer der betr. Wohnung. Die Hausverwaltung hätte die Trockungsfirma in Absprache mit der Versicherung beauftragt. A wäre aber der Meinung, dass die Trocknungsfirma nicht ordentlich gearbeitet habe und möchte sein Recht auf Nachbesserung durchsetzen.
Wer muss sich jetzt mit der Trocknungsfirma auseinandersetzen? A der Wohnungseigentümber, die Hausverwaltung oder die Versicherung?
Und wenn es nicht A ist, wie kann er sicherstellen, dass seine Interessen auch mit Nachdruck vertreten werden?
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