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Herr M. hat bei der Bank einen Dauerauftrag für 12 Monate eingerichtet,in diesem Zeitraum wurde dieser Dauerauftrag 6 mal nicht ausgeführt.Nun hat Herr M. 2100 Euro Mietschulden durch den nicht korrekt ausgeführten Dauerauftrag.Kann man die Bank diesbezüglich haftbar machen?
Zuletzt bearbeitet von Dave101 am 13.01.07, 14:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
Keine Bank verbucht DA manuell, sondern läßt sie von der EDV automatisiert ausführen. Dies kann nur "verhindert" werden, falls keine Deckung vorhanden war (dann kann er auch automatisch - ohne menschliche Zutun - abgelehnt werden).
Ich tippe stark auf Deckung aufgrund eines E.V. - Scheckeingangs, dies führt bei automatsicher Abwicklung/Dispostition manchmal zum Ausführungsstopp!
unabhängig von der Ursache der nicht durchgeführten Daueraufträge.
Es besteht nur ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, wenn
- die Bank einen Fehler gemacht hat und
- daraus ein Schaden entstanden ist.
Zumindest das letztere ist j anicht der Fall. Zwar bestehen Mietschulden in der Höhe von 6 Monatsmieten. Dafür ist der Kontostand um genau diesen Betrag höher, als er wäre, wenn der DA immer ausgeführt worden wäre.
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