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Luftsicherheitsgesetz

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:08    Titel: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Tagchen!

Aus gegebenem Anlass denke ich, dass es gar nicht schlecht wäre, hier vielleicht einmal eine kleine Diskussion über das neue Luftsicherheitsgesetz zu führen. Denn es tun sich hier sicherlich zahlreiche Probleme auf:

Ist das Luftsicherheitsgesetz Zustimmung- oder Einspruchsgesetz?

Da es nicht als Zustimmungsgesetz benannt ist sollte es dann doch zweifellsohne lediglich ein Zustimmungsgesetz sein, oder?

Der Einsatz der Bundeswehr ist lediglich in den Grenzen des Art. 87a GG zulässig. Zusätzlich kann ein Einsatz noch von der Amtshilfe nach Art. 35 I gedeckt sein. Aber kann sich hieraus wirklich eine Legitimation ergeben oder muß das GG geändert werden?

Woher wird die Befugnis zum Abschuss bzw. die Rechtfertigung des Abschußes genommen? Aus dem PolG, dem StGB ( §34) oder dem UzGBw?

Es wäre schön, wenn es hier ein paar Beiträge zu diesem Thema gäbe.... Mit den Augen rollen

Gruß und hoffentlich ein paar Idee Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 08:22    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Geschockt


Das Thema scheint wohl nich als ein brisantes angesehen zu werden... Weinen
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 10:06    Titel: Re: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Also ich sehe da zumindest - noch - kein verwaltungsrechtliches Problem. Vielleicht probieren Sie's mal im Forum für Verfassungsrecht?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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