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Aus gegebenem Anlass denke ich, dass es gar nicht schlecht wäre, hier vielleicht einmal eine kleine Diskussion über das neue Luftsicherheitsgesetz zu führen. Denn es tun sich hier sicherlich zahlreiche Probleme auf:
Ist das Luftsicherheitsgesetz Zustimmung- oder Einspruchsgesetz?
Da es nicht als Zustimmungsgesetz benannt ist sollte es dann doch zweifellsohne lediglich ein Zustimmungsgesetz sein, oder?
Der Einsatz der Bundeswehr ist lediglich in den Grenzen des Art. 87a GG zulässig. Zusätzlich kann ein Einsatz noch von der Amtshilfe nach Art. 35 I gedeckt sein. Aber kann sich hieraus wirklich eine Legitimation ergeben oder muß das GG geändert werden?
Woher wird die Befugnis zum Abschuss bzw. die Rechtfertigung des Abschußes genommen? Aus dem PolG, dem StGB ( §34) oder dem UzGBw?
Es wäre schön, wenn es hier ein paar Beiträge zu diesem Thema gäbe....
Also ich sehe da zumindest - noch - kein verwaltungsrechtliches Problem. Vielleicht probieren Sie's mal im Forum für Verfassungsrecht? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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