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Greift Rechtsschutzversicherung bei Familienrecht?

 
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 15:30    Titel: Greift Rechtsschutzversicherung bei Familienrecht? Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es, grundsätzlich gefragt, Rechtsschutz bei Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren?

Danke!
Liebe Grüße
Wanda
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man diese Bereiche versichert hat, sicherlich. Einfach mal im Versicherungsschein nachsehen.

Sollte dieser Bereich nicht versichert sein, kann man ihn zwar rechtsschutzversichern, jedoch könnte (wird) -sofern das Verfahren bereits läuft oder Unterhalt für die Zeit ab jetzt geltend gemacht werden soll- kein Versicherungsschutz bestehen, da die Wartefrist (3 Monate) noch nicht abgelaufen ist.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maus,

ich entnehme deinem Beitrag, dass es Versicherungen gibt, die diese Bereiche versichern. Das war meine eigentliche Frage.
Manche Unternehmen bieten dies erst gar nicht an.

Diese Info ist wichtig für jemanden, die mitten in so einer Sache steckt. Es wäre nicht ungünstig für sie zu wissen, ob ihr Mann dafür versichert ist. Das käme nun auf seine Versicherung an. Aber dann müsste sie als Ehefrau auch entsprechend versichert sein.
Ehepaare sind doch grundsätzlich gemeinsam versichert, so viel ich weiß.

Danke!
Wanda
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wanda hat folgendes geschrieben::
ich entnehme deinem Beitrag, dass es Versicherungen gibt, die diese Bereiche versichern. Das war meine eigentliche Frage.


Ja, es gibt (neuerdings) Versicherungen, die das anbieten. Mit Google lässt sich auch finden, welche das sind.
_________________
Bernd Steinbach
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wanda hat folgendes geschrieben::
Diese Info ist wichtig für jemanden, die mitten in so einer Sache steckt. Es wäre nicht ungünstig für sie zu wissen, ob ihr Mann dafür versichert ist. Das käme nun auf seine Versicherung an. Aber dann müsste sie als Ehefrau auch entsprechend versichert sein.
Ehepaare sind doch grundsätzlich gemeinsam versichert, so viel ich weiß.

Grundsätzlich sind Ehepaare gemeinsam versichert. Aber ich meine, da gibt es den Zusatz: Mit dem VN (Versicherungsnehmer) "in ehelicher Gemeinschaft lebend" oder so ähnlich.

Mir erschließt sich jetzt nämlich nicht, wieso die Ehefrau davon ausgeht, sich von dem Versicherungsnehmer (Ehemann) zu trennen, und dann der Meinung ist, dass seine! Versicherung ihre Vertretung finanziert? Winken Soll seine Rechtsschutz die Vertretung seiner Gegnerin übernehmen?

Oder geht das Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gegen einen Dritten (also nicht Ehemann und/oder Vater)?
_________________
LG Maus

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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
tut mir Leid, dass ich jetzt erst antworten kann.

Also, der Ehemann könnte seine Frau mit zwei kleinen Kindern rausgeschmissen haben.
Sie befände sich mittellos in einem Frauenhaus. Sie brauchte nichts zu zahlen.
Sie meinte aber, ihr Mann sei rechtschutzversichert und brauche auch nichts zahlen. Was ihn, da er in finanziellen Schwierigkeiten sein könnte, in eine gute Position setzen würde.
Nun, solche Konstellationen sind doch denkbar?

Liebe Grüße von Wanda
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass der Mann diesen Schutz mitversichert hat, da dieser in der Regel nur die Kosten
eines ersten Beratungsgespräches beinhaltet... Nicht die des tatsächlichen Rechtstreites.

In den Standardbedingungen ist Familien-RS jedenfalls ausgeschlossen.
Ist auch nicht verwunderlich: Scheidung / Erbstreitigkeiten Pfeil alles seeeehr teuer.
Folglich wäre ein solcher Versicherungsschutz extrem teuer, wenn man beachtet wieviele Ehen heutzutage geschieden werden.

Grüßle Dookie!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:53    Titel: Re: Greift Rechtsschutzversicherung bei Familienrecht? Antworten mit Zitat

Wanda hat folgendes geschrieben::
gibt es, grundsätzlich gefragt, Rechtsschutz bei Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren?

Mir fällt aktuell nur eine Gesellschaft ein, die das schon seit Jahren anbietet (die gelbe aus Düsseldorf).
Kostet allerdings auch einen stattlichen Aufpreis und ist mit einer Wartezeit von 3 Jahren versehen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

es sind aber grundsätzlich rechtstreitigkeiten ausgeschlossen, die in einem vertrag versicherte untereinander austragen (wollen).

damit spielt es auch keine rolle (zumindest für die frau, wenn der mann VN ist), ob familienrecht mitversichert ist, oder nicht...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
es sind aber grundsätzlich rechtstreitigkeiten ausgeschlossen, die in einem vertrag versicherte untereinander austragen (wollen).
damit spielt es auch keine rolle (zumindest für die frau, wenn der mann VN ist), ob familienrecht mitversichert ist, oder nicht...

Sorry, aber das ist in diesem Fall falsch! Wenn man eine Police mal aus Versehen nicht nur über den Preis kauft, dann darf man folgendes erwarten:

Zitat:
Rechtsschutz in Unterhaltssachen (optional) wegen gesetzlichen Unterhalts, wenn deutsches Familiengericht zuständig ist/wäre, Durchsetzen eigener Unterhaltsansprüche, Abwehren fremder Unterhaltsansprüche.

Rechtsschutz in Ehesachen (optional) , Vertreten der Interessen vor deutschem Familiengericht (für beide Ehepartner) wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen, zum Beispiel Streit um Rentenansprüche, Vermögen, Sorgerecht.


Die genauen Bedingungen kann man sich auf der Website des Versicherers als PDF-Dokument herunterladen.
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,
ich freue mich über die vielen Auskünfte.

Wenn die verstoßene Ehefrau nun wüsste, um welche Versicherung es sich handelt, wäre sie wohl ein bisschen weiter. Vielleicht ist das machbar.

Ich bezweifle, dass ein Deutsch-Araber, der davon ausgeht, dass er das totale Kommando in der Ehe hat, eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Schon wegen der Kosten. So meine persönliche Meinung. Aber man weiß ja nie.
Ich wusste bisher nur, dass Versicherer dieses Gebiet nicht besonders mögen, aus Gründen, die oben genannt wurden.

Ich werde die Infos weitergeben.
Vielen Dank an alle.
Grüße
Wanda
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