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Verfasst am: 14.01.07, 20:42 Titel: online-bestellung bezahlt und keine lieferung
hallo
person A, wohnhaft CH, hat in DE waren bestellt für über 53 euro. das geld wurde überwiesen. nach langem hin und her bekam person A die bestätigung und die mitteilung dass 5.- euro fehlen. es stellte sich heraus, dass die bank die kosten für die überwisung geteilt hatte.
da es für person A ds 3 fache gekostet hätte den restbetrag zu überweisen, machte sie den vorschlag, 2 kleine artikel zu stornieren oder das geld per post in eiunem umschlag zu verschicken. nun aber reagiert die firma niocht auf die mails und anfragen. person A wird ignoriert und auch das geld wird nicht rückerstattet.
das ganze geht seit september 06 so.
was muss person A machen damit sie zu ihrem geld kommt oder zu der bestellten ware? eine rechtsschutzversicherung ist vorhanden. _________________ Grüässli Husika
Dann könnte sie widerrufen und unter angemessener Fristsetzung zur Rückerstattung des Kaufpreises auffordern.
Das ganze sollte dann noch beweisbar geschehen.
Nach Fristablauf könnte A dann einen Anwalt mit der Forderungsdurchsetzung beauftragen. Dieser wird dann den Verkäufer auch noch auf die Strafbarkeit seines Handelns bei weiterer Zahlungsunwilligkeit hinweisen und dadurch die Zahlungsmoral etwas erhöhen.
Im Falle des Verzuges müßte der Verkäufer auch sämtliche Kosten erstatten. Ist der Verkäufer insolvent, würde ja zur Not auch noch die Rechtsschutzversicherung einspringen. Hier sollte aber im Vorfeld geklärt werden, ob Versicherungsschutz besteht.
Hhhmmm wobei 53 Euro vereinbart waren aber nur 48 ankamen, wenn ich das richtig gelesen habe. Insofern ist der Vertrag vom Käufer ja nach wie vor nicht erfüllt, Vorkasse aus dem Sachverhalt mal vorausgesetzt.
Was die Bank des Käufers für Gebühren verlangt (und wie sie das verteilt) dürfte für den Verkäufer und seine Ansprüche aus dem Vertrag ja relativ egal sein oder muss er (ohne vorherige Vereinbarung -> Bestellort war wohl DE) in der Tat Überweisungsgebühren aus dem Ausland (-> hier wohl CH) anteilig tragen? Eine Verpflichtung, auf eine einseitige Vertragsänderung des Käufers (Stornierung von Teilen, Versenden von Geld per Umschlag o.ä.) einzugehen, besteht wohl nicht, nehme ich an.
Sind jetzt aber nur laienhafte Nachfragen weil's mich interessiert.
Grüße
Rena
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 14.01.07, 23:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nein, der Kaufpreis muß schon insgesamt gezahlt werden. Den Verkäufer trifft dabei keine Verpflichtung, die Kosten für eine Auslandsüberweisung anteilig zu übernehmen.
Die verbliebenen 5 Euro zu überweisen, wäre aber für den Käufer unverhältnismäßig, da dann wieder die hohen Überweisungsgebühren anfallen. Daher wollte der Käufer das Geld ja auch auf anderem Wege an den Verkäufer senden - dieser hat sich darauf allerdings nicht eingelassen.
Dennoch besteht die Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechts....
Naja ... ein Einschreiben mit Rückschein - auf was anderes würde ich mich als Verkäufer ehrlich gesagt auch nicht einlassen (oder muss er?) und hinsichtlich des Rückscheins nicht als Käufer - dürfte so an die 9 Euro Gebühren kosten, wobei ich auf die Schnelle nur eine Gebührentabelle aus Liechtenstein gefunden habe, wird sich mit der Schweiz aber glaub nicht viel schenken. Insofern sind die Beträge schon wieder näher beieinander im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit (-> 14 vs. 15 Euro inkl. Gebühren).
Aber sind Versand-/Liefer-/Zahlungsbedingungen denn nicht ohnehin Vertragsbestandteil? _Muss_ in dem Fall der Verkäufer dem Fehler bzw. der mangelnden Absprache des Käufers mit seiner Bank (oder umgekehrt) überhaupt entgegen kommen oder ist das nicht deren Problem?
Zum Widerrufsrecht kann ich jetzt nicht viel sagen. Wenn eines bestanden hat (kein privater Verkäufer mit Ausschluss, kein gewerblicher Käufer o.ä.) möglicherweise schon. Aber muss dann der Verkäufer auch die Bankgebühren zurückerstatten? Vermutlich nicht. Sprich auf 10 Euro (da wie im Ausgansposting gesagt "geteilt" wurde) bleibt der Käufer so oder so sitzen.
Aber dass ich mich als Verkäufer darauf einlassen soll, das Geld per Briefpost in Empfang zu nehmen fände ich schon etwas merkwürdig.
Zumal selbst ein Einschreiben ja auch nur beweist, dass ein Brief angekommen ist, nicht was drin war.
Aber wie gesagt - bin da nur Laie. Kam/kommt mir halt komisch vor...
Zum Widerrufsrecht kann ich jetzt nicht viel sagen. Wenn eines bestanden hat (kein privater Verkäufer mit Ausschluss, kein gewerblicher Käufer o.ä.) möglicherweise schon. Aber muss dann der Verkäufer auch die Bankgebühren zurückerstatten? Vermutlich nicht. Sprich auf 10 Euro (da wie im Ausgansposting gesagt "geteilt" wurde) bleibt der Käufer so oder so sitzen.
Das ist natürlich richtig: Das Widerrufsrecht gilt nur zwischen gewerblichen Verkäufern und privaten Käufern.
Und selbstverständlich erhält der Käufer auch nicht die geleisteten Bankgebühren für die Auslandsüberweisung zurück.
Eine interessante Frage ist aber noch, wer die Kosten für die Rücküberweisung des Geldes nach Widerruf zahlt.... Ohne das zu wissen, denke ich: Der Käufer. Wenn das nämlich tatsächlich so ist, stellt sich die weitere Frage, ob's dann im Endeffekt nicht günstiger wird, die noch fehlenden 5.- € nachzuschießen. Sonst hätte der Käufer 30.- € nur für Auslandsüberweisungen gezahlt...
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