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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 15.01.07, 14:27 Titel: Aussage als Zeugin bei Gericht revidieren |
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Hallo! Wie kann man eine Aussage als Zeugin bei einer Tagsatzung (NICHT Hauptverhandlung), die wenige Tage vor Gericht getätigt wurde, revidieren sprich zurückziehen? Wss muss man tun, schreiben, Rechtsanwalt....????? Gründe gäbe es genug zb. Nervosität, nicht mit der Sache vorher beschäftig usw usw.....
Besten Dank |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.01.07, 14:58 Titel: |
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Hm, das erscheint mir insgesamt ziemlich fragwürdig. Denn damit würde man doch zugeben, vorher nicht die Wahrheit gesagt zu haben und wenn das in einer Gerichtsverhandlung passiert ist, dann war das eine strafbare Falschaussage. Wie das Verfahren zu einer solchen Rücknahme ist, kann ich allerdings auch nicht sagen.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 15.01.07, 15:14 Titel: |
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Fleetmaus hat folgendes geschrieben:: | Hm, das erscheint mir insgesamt ziemlich fragwürdig. Denn damit würde man doch zugeben, vorher nicht die Wahrheit gesagt zu haben und wenn das in einer Gerichtsverhandlung passiert ist, dann war das eine strafbare Falschaussage. Wie das Verfahren zu einer solchen Rücknahme ist, kann ich allerdings auch nicht sagen.
Fleetmaus |
So war das nicht gemeint, es fehlten bei der Aussage einige Punkte. |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.01.07, 15:20 Titel: |
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Sorry, aber revidieren und zurückziehen klang für mich so. Wenn es sich um einen Zivilprozess handelt würde ich dann in so einem Falle vorschlagen, sich an die Partei zu wenden, die den Zeugen benannt hat und durch diese eine erneute Vernehmung beantragen zu lassen. OB das funktioniert, weiß ich aber nicht.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.01.07, 16:17 Titel: |
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Zitat: | Tagsatzung (NICHT Hauptverhandlung) |
Eindeutig nicht deutsches, sondern österreichisches Recht. Keine Ahnung, wie die Rechtslage in Österreich ist.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 15.01.07, 22:08 Titel: |
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Fleetmaus hat folgendes geschrieben:: | Sorry, aber revidieren und zurückziehen klang für mich so. Wenn es sich um einen Zivilprozess handelt würde ich dann in so einem Falle vorschlagen, sich an die Partei zu wenden, die den Zeugen benannt hat und durch diese eine erneute Vernehmung beantragen zu lassen. OB das funktioniert, weiß ich aber nicht.
Fleetmaus |
sich an die Partei zu wenden, die den Zeugen benannt hat ...... das wäre ja klagende Partei !?!?!! durch diese eine erneute Vernehmung beantragen zu lassen.............. sowas gab es nur in Form einer schriftlichen Stellungnahme, diese machter aber Beklagter. |
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 15.01.07, 22:09 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Tagsatzung (NICHT Hauptverhandlung) |
Eindeutig nicht deutsches, sondern österreichisches Recht. Keine Ahnung, wie die Rechtslage in Österreich ist.
Beste Grüße
Metzing |
ZPO und andere Gesetze zu 99 % ident. Merkt man schon wenn man nach selben § googelt. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.01.07, 00:03 Titel: |
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Mit unserer Zivilprozeßordnung ist noch keiner exekutiert worden...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 16.01.07, 04:26 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Mit unserer Zivilprozeßordnung ist noch keiner exekutiert worden...
Beste Grüße
Metzing |
Vergiß' das eine Prozent nicht! Für den Exekutor reichts vielleicht!
Der war echt gut! Sonst habe ich um diese Zeit nichts zu lachen! _________________ Karma statt Punkte! |
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 16.01.07, 15:52 Titel: |
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[quote="Kobayashi Maru"] Metzing hat folgendes geschrieben:: | Mit unserer Zivilprozeßordnung ist noch keiner exekutiert worden...
Beste Grüße
Metzing |
Nicht dieses Gericht entscheidet über eine Exekution sondern das ganze Papierzeugs wandert zum Landesgericht und die entscheiden nicht mehr sondern machen nur den Schuldspruch und dann exekution. Nurmehr der Oberste Gerichtshof könnte da eingreifen aber wirds nicht machen weil ja vorher alles klar entschieden worden ist .  |
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Fama FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.11.2006 Beiträge: 61
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Verfasst am: 15.02.07, 01:50 Titel: |
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Mir persönlich, und vielen anderen Menschen sicher auch, ist das schon oft in verschiedenen Situationen (nicht vor Gericht) passiert, daß ich mich an etwas nicht oder unvollständig erinnert habe, bzw. die Zusammenhänge falsch in Erinnerung hatte. Dann, durch Diskussionen mit Beteiligten, kam ein Geistesblitz oder ich wurde an ein "Schlüsselerlebnis" erinnert und konnte Sachverhalte leicht abgeändert oder vollständiger wiedergeben.
Wie ist das denn bei Gericht? Wirft das automatisch ein schlechtes Bild auf den Zeugen, wenn man sagt, "Ich weiß es nicht genau" oder "Meines Wissens nach..."? Wird vorausgesetzt, daß man sich mit allem intensivst auseinandersetzt bevor man in den Zeugenstand tritt? Schließlich ist es doch so, daß man vielleicht erahnen kann, was gefragt wird, aber immer noch überraschende Fragen auftauchen können zu denen man nicht sofort die passende Antwort parat hat und über die man einen Moment nachdenken muß, oder? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 15.02.07, 01:56 Titel: |
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Fama hat folgendes geschrieben:: | Wirft das automatisch ein schlechtes Bild auf den Zeugen, wenn man sagt, "Ich weiß es nicht genau" oder "Meines Wissens nach..."? |
Nö. Im Gegenteil würde es dem Gericht wohl eher merkwürdig erscheinen, wenn ein Zeuge z.B. nach 9 Monaten noch "ganz sicher" weiß, daß der Kellner einen roten Stein im Ohrring trug. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Fama FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.11.2006 Beiträge: 61
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Verfasst am: 15.02.07, 02:41 Titel: |
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Aber sollte man von einem Zeugen nicht erwarten, daß er nur Aussagen trifft, deren er sich sicher ist? Wären Aussagen, die mit "Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, daß..." o.ä. Formulierungen beginnen nicht eigentlich wertlos, weil sie mitschwingen lassen, daß der Zeuge eingesteht, daß es auch anders gewesen sein könnte? |
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