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Verfasst am: 15.01.07, 08:28 Titel: Arbeitsvertrag und Mieteinnahmen in Bulgarien-wo versteuern
A hat eine Wohnung in Bulgarien, die er seit 8 Monaten vermietet. Die letzten drei Monate des Jahres 2006 hat er dort gearbeitet, also unter 180 Tage hat er sich dort aufgehalten. Frage - wo sind unter diesen Umständen Steuern für diese Einnahmen zu entrichten - in Bulgarien oder Deutschland?
die Vermietungseinkünfte sind nach Art. 6 DBA Bulgarien in Bulgarien zu versteuern.
Hat er denn vor der Arbeitsaufnahme in D auch Einkünfte erzielt?
Wenn ja, unterliegen die bulgarischen Einkünfte in D dem Progressionsvorbehalt.
Ob der bulgarische Arbeitslohn hier oder dort zu versteuern ist, muss man in Art 14 nachlesen, das lässt sich aus den wenigen Angaben nicht ermitteln.
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