Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.01.07, 20:03 Titel: Schaden am Neufahrzeug entdeckt am Folgetag
Guten Tag
Ich habe mir letzten Samstag ein neues Motorrad gekauft da die Straßen nass waren habe ich am schönen sonnigen Sonntag dass Motorrad geputzt und musste folgende Beschädigung am Fahrgestell feststellen. {Link entfernt - Cicero}
An der Schweißnaht ist eine kleine beule, sieht so aus als ob jemand mit dem Körner oder einem Schraubenzieher rein geschlagen hat.
Der Händler behauptet das seine Frau das Fahrzeug vor Übergabe geputzt hat und der schaden vorher nicht da war. Den Hersteller Suzuki habe ich auch schon informiert und der sagte ich solle mich an den Händler wenden und der will die Sache mit einem Lackstift beheben. Da dieser schaden direkt an der Schweißnaht ist habe ich ernste bedenken das Fahrzeug weiter zu bewegen.
Wie würden die Chancen vor Gericht stehen? Soll ich den Händler sagen das er mir ein schreiben aufsetzten soll indem drin steht das dass Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer und den schaden am Fahrgestell keinerlei Gefahr für mich darstellt?
Ich bedanke mich schon einmal für weitere Infos eurerseits.
Zuletzt bearbeitet von suzuki am 16.01.07, 10:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Noch zwei Anmerkungen speziell zu Ihrem Posting:
1.) Da Sie nur ein fiktives Rechtsproblem schildern, gibt es auch kein Foto.
2.) Der Fall gehört ins Verbraucherrecht.
Beste Grüße
Cicero (Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.