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Haftpflichschaden ??

 
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Gisu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 18:58    Titel: Haftpflichschaden ?? Antworten mit Zitat

Bei der Benutzung einer Ferienwohnung, wurde auf dem neuen Wohnzimmertisch der Wohnung ein kleines Loch ( man sieht ca.2mm ein schwarzen Fleck) mit der Zigarette
gebrannt.
Der Tisch blieb in der Wohnung, da diese sofort weiter vermietet wurde.
Der Eigentümer verlangt Schadenersatz in voller Höhe.
Ist dies o.K.?
Muss der Gast der FW dies zahlen, obwohl der Tisch weiter benutzt wird.
Danke für die Antwort
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 23:26    Titel: Re: Haftpflichschaden ?? Antworten mit Zitat

Gisu hat folgendes geschrieben::
Muss der Gast der FW dies zahlen, obwohl der Tisch weiter benutzt wird.

Ob der Tisch weiter genutzt wird, ist unerheblich. Der Schadensverursacher muss bei einem gebrauchten Tisch aber nur den Zeitwert des Tisches ersetzen, nicht den Neupreis. Der Schadensersatz ist unabhängig davon, ob der Tisch weiterhin in der Ferienwohnung verbleibt oder tatsächlich vom Vermieter ersetzt wird.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 07:11    Titel: Re: Haftpflichschaden ?? Antworten mit Zitat

Möglich, dass sich die Privathaftpflichtversicherung des Feriengastes um den Fall kümmern wird. Das hängt davon ab, welche Mietsachschäden im Vertrag mitversichert sind.

In älteren Verträgen sind zwar auch mietsachschäden mitversichert, aber nur Mietsachschäden an gemieteten Räumen (also Teile von Gebäuden - unbewegliche Sachen). Mietsachschäden an beweglichen Sachen waren früher nicht mitversichert.

In neueren Bedingungen ist auch die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen von gemiteten Hotelzimmern und Ferienwohnungen mitversichert.


Noch eine kleine Anmerkung zu nebelhoernchens Antwort:

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Der Schadensverursacher muss bei einem gebrauchten Tisch aber nur den Zeitwert des Tisches ersetzen, nicht den Neupreis. .


Der Schädiger schuldet nicht in jedem Fall den Zeitwert. Er hat die erforderlichen Reparaturkosten zu ersetzen, maximal aber den Zeitwert.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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