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Verfasst am: 16.01.07, 13:46 Titel: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu halten
Hallo,
nehmen wir mal an, die Versicherungsnehmerin B. hat umfangreiche private Arzt-Liquidationen erhalten, die sie zur anteiligen Erstattung an ihre private Krankenversicherung weiterleitet.
Hat die PKV die Möglichkeit, ohne B.´s Wissen, den Arzt oder das Abrechnungszentrum bezüglich einer oder mehrerer Rechnungen zu kontaktieren (schrifltich oder fernmündlich)?
Aus dem GKV-Recht ist der PKV-versicherten bekannt, dass dies nicht nur möglich sondern normal ist, aber hier erhält der Versicherte ja auch keine private Rechnung.
Anders ausgedrückt: wendet sich die PKV nicht immer erst an ihren Versicherten zur Klärung möglicher Fragen oder hat sie das Recht, selbst bei Privatrechnungen sich an den Rechnungsersteller zu wenden, ohne dass der Versicherungsnehmer den Arzt von der Schweigepflicht entbunden hat. Oder gibts hier keine Schweigepflicht?!?
Unsere fiktive B. hat zwar nichtszu verbergen, aber sie würde gerne wissen, wie es sich in so einem angenommenen Sachverhält verhält
Verfasst am: 17.01.07, 10:09 Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha
Aktenstaub hat folgendes geschrieben::
Aus dem GKV-Recht ist der PKV-versicherten bekannt, dass dies nicht nur möglich sondern normal ist, aber hier erhält der Versicherte ja auch keine private Rechnung.
Und das soll hier Ihrer Meinung nach einen Unterschied rechtfertigen...
Der VN sollte prüfen, ob er nicht vielleicht beim unterschreiben des Vertrages eine allgemeine Einwilligungserklärung unterschrieben hat,
die der VR bei Zweifeln, oder Rückfragen jedem behandelnden Arzt vorlegen kann.
Bei Abschluss der PKV wurde sicherlich ebenfalls eine Gesundheitsprüfung durchgeführt... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 17.01.07, 10:26 Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha
Aktenstaub hat folgendes geschrieben::
Anders ausgedrückt: wendet sich die PKV nicht immer erst an ihren Versicherten zur Klärung möglicher Fragen oder hat sie das Recht, selbst bei Privatrechnungen sich an den Rechnungsersteller zu wenden, ohne dass der Versicherungsnehmer den Arzt von der Schweigepflicht entbunden hat. Oder gibts hier keine Schweigepflicht?!?
Höchstwahrscheinlich hat der Versicherte alle ihn behandelnden Ärzte selbst gegenüber seiner PKV von der Schweigepflicht entbunden (siehe Versicherungsantrag/-Vertrag).
Der PKV-Versicherte sollte sich mal die sogenannte "Schlusserklärung" im Antrag genau anschauen. Dabei hat er alle Ärzte, Zahnärzte etc. von der ärztilchen Schweigepflicht, auch über den Tod hinaus, von der Schweigepflicht entbunden.
Einfach mal nach Schlusserklärung PKV-Antrag googlen
Viele Ärzte akzeptieren jedoch nicht diese "Allgemeine Schweigepflichtsentbindung" sondern wenden sich an die Versicherung, um eine fallbezogene Schweigepflichtsentbindung einzuholen. D.h. der Versicherte muss für diesen konkreten Fall den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Üblicherweise geschieht dies durch schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Versicherten.
Sofern der PKV-Versicherte grundsätzlich nicht wünscht, dass die Versicherung sich direkt mit den Ärzten in Verbindung setzt (ist meist der schnellere, unbürokratischere Weg, da die Rechnungen erst nach genauer Prüfung und evtl. Rückfragen erstattet werden können), sollte der VN den Arzt persönlich darauf hinweisen, dass ein Vermerk in die Krankenakte gemacht wird. _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
Verfasst am: 17.01.07, 19:14 Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha
Vielen Dank an Euch! Das Stichwort "Schlusserklärung" gab den entscheidenden Hinweis... - wenn auch bei diesem Versicherungsanbieter unter der Rubrik "äußerst klein Gedrucktes"
Aktenstaub
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