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Meldepflicht Unternehmer bei Berufsgenossenschaft

 
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Gast_Chrissy
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:54    Titel: Meldepflicht Unternehmer bei Berufsgenossenschaft Antworten mit Zitat

Hallo!

Muss sich ein Unternehmer bei der Eröffnung eines Betriebes immer bei der Berufsgenossenschaft melden oder gilt das nur für bestimme Berufszweige? Reicht eine private Unfallversicherung aus oder greift die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Unternehmertätigkeit (also die Pflichtversicherung)?

Vielen Dank, Chrissy
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 23:25    Titel: Re: Meldepflicht Unternehmer bei Berufsgenossenschaft Antworten mit Zitat

Die Berufsgenossenschaft meldet sich von ganz allein bei Dir. Vom Beitrag wirst Du nur befreit, wenn es sich um eine Nebentätigkeit handelt mit unter 15 (?) Stunden p.Woche.
Da es nur eine Unfallversicherung handelt, solltest Du auch eine Krankenversicherung haben.
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Astrid69
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 11:21    Titel: Re: Meldepflicht Unternehmer bei Berufsgenossenschaft Antworten mit Zitat

Natürlich meldet sich die BG irgendwann mal selber, da die Behörden untereinander zu bestimmten Meldungen verpflichtet sind. Dann könnte aber auf einmal ein größerer Beitragsbatzen auf den Unternehmer zukommen, die BG kann den Beitrag nämlich bis zu 4 Jahre rückwirkend fordern, wenn solange das Unternehmen schon bestanden hatte und man als Unternehmer seiner Meldepflicht! nicht von allein nachgekommen ist.

Als Einzelunternehmer kann man sich u.U. auch von seiner Beitragspflicht befreien lassen, für manche Unernehmer, nicht für die Angestellten, gilt gar keine Pflichtversicherung. Was für den Fragesteller zutrifft, kann er nur von seiner zuständigen BG erfahren.

Astrid
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Jan
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 16:16    Titel: Re: Meldepflicht Unternehmer bei Berufsgenossenschaft Antworten mit Zitat

Hallo Forumsteilnehmer,

die Berufsgenossenschaft erfährt in aller Regel von der Eröffnung eines Unternehmens durch die Gewerbeanmeldung, sofern ein Gewerbe angemeldet wurde.

Insgesamt gibt es ca. 30 Berufsgenossenschaften. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach dem Gewerbszweig des Unternehmens, welches eröffnet wurde.

Grundsätzlich sind lediglich die Arbeitnehmer pflichtversichert in der Unfallversicherung. Unternehmer können sich, müssen sich aber nicht, freiwillig versichern. Die Beiträge sind moderat und preiswerter als bei einer Privat-Versicherung.

Informationen zu diesem Thema kann man unter der Hot-Line der VBG erfragen:
040 / 5146 - 2940

Jan
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