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Hallo!
Meines Erachtens dürfte es in dem von IHnen geschilderten Fall keine Probleme mit Ihrer RSV geben, da es sich hier um zwei völlig getrennte, voneinander unabhängige Fälle handelt.
Anderes würde es sich verhalten, wenn sie in ein und demselben Fall den Anwalt wechseln würden, dann wäre Ihre RSV nur verpflichtet für einen Rechtswanwalt aufzukommen.
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