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Obligatorische Streitschlichtung nach § 15a EGZPO

 
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.07, 16:03    Titel: Obligatorische Streitschlichtung nach § 15a EGZPO Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

RA A möchte wegen einer Hauptforderung in Höhe von 250.- € Klage zu einem Amtsgericht in Baden-Württemberg erheben. Das entsprechende Landesrecht sieht eine obligatorische Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO vor.

Da die Beklagte aber keinen festen Wohnsitz hat, war es nicht möglich (mangels zustellfähiger Anschrift) zunächst einen Mahnbescheid zu beantragen.

Aber auch § 5 des Schlichtungsgesetz (Ba.-Wü.) setzt die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Verfahrensgegners als zwingend voraus.

Kann RA A deshalb auf das obligatorische Güteverfahren verzichten? Wie geht er am besten vor, wenn die ladungsfähige Anschrift tatsächlich nicht in Erfahrung gebracht werden kann?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Und schon hat sich die Frage wieder erübrigt.

Für alle die's interessiert:

§ 1 Abs. 3 SchlG (Ba.-Wü.) bestimmt, daß ein Einigungsversuch nur erforderlich ist, wenn alle Parteien im Zeitpunkt des Eingang des Antrags ihren Wohnsitz, Sitz, ... in Baden-Würtemberg in demselben oder benachbarten Landgerichtsbezirk haben.

Das beantwortet zwar nicht die Frage, wie in einem solchen Fall zu verfahren wäre - da aber die Parteien in unterschiedlichen Bundesländern wohnen, kommt ein obligatorisches Schlichtungsverfahren schon deswegen nicht in Betracht.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.07, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens:

Es ist ein sehr positives Gefühl, die Ausgangsfrage mit jemandem zu erörtern, der mich wirklich versteht! Lachen
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, so gehst du wenigstens nicht als Verlierer aus der Diskussion nach Hause.....

Was bleibt, ist ein erhebendes Gefühl, der Gewinner zu sein......

Auf den Arm nehmen
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ein sehr schöner Monolog übrigens ... Lachen
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.07, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, so geht das ständig!
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Ach, so geht das ständig!

Damit bist du sicher ein guter Gegneranwalt. Man muss sich nicht ständig fragen, was "der" wohl wieder im Schilde führt. Du sprichst es aus, frank und frei. Auf den Arm nehmen
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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