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Jeweils der Geschädigte spricht seinen Versicherer an:
Also der Gebäudeeigentümer, dessen Haus durch die Tanne beschädigt wurde, für die Schäden am Haus - der Grundstückseigentümer, wo die Tanne stand, für das Entfernen des umgestürzten Baums (soweit evtl. versichert) und falls eine Grundstückseinfriedung (Zaun o.ä.) beschädigt wurde eben der entsprechende Eigentümer.
Grundsätzlich gilt in der Sachversicherung: Erst einmal den eigenen Versicherer ansprechen! _________________ MfG,
Duisburger
Der Schaden ist bei B entstanden, somit wird sich die Gebädue-Sturm-Versicherung des B darum kümmern.
Die kann vielleicht Regress bei A (vertreten durch die Haftpflichtversicherung) nehmen, nämlich dann, wenn der A z.B. durch mangelnde Überprüfung und Sicherung den Schaden verursacht hat. Vielleicht war der Baum ja morsch, hatte angebrochene oder abgestorbene Äate oder war aus sonstigen Gründen nicht mehr ausreichend standsicher. Wenn allerdings keine Sicherheitsmängel beim Baum vorhaden waren (der B bzw. dessen Versicherung hätte hierfür die Beweislast), dann trift den A kein Verschulden am Schaden und somit keine Schadenersatzpflicht.
Wenn der B keine Sturmversicherung aht, gilt grundsätzlich das Gleiche: wenn der B dem A ein Verschulden am Schaden nachweisen kann (ehre unwahrscheinlich bei Sturm), dann hat er einen Schadenersatzanspruch. Ansonsten würde er seinen Schaden selbst tragen müssen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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