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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 12.01.07, 14:06 Titel: 50 Euro Startguthaben - nur als Scheck nach 5 Wochen |
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A hatsich so ein nettes Konto bei der Comm ..z Bank geholt. Die 50 Euro sind ja nett.
Nun fältt dieser netten gelben Bank ein, dass das Startguthaben erst Anfang Februar, und dann als Scheck den A sich auch noch in irgendeiner Filiale abholen soll ausbezahlt wird. Das Konto hat A seit 27.12.
Also nett ist das nicht - kann man denen nun auch irgendwie an den Karren fahren.
Gibts nicht einen Wettbewerber der mal abmahnen will - einfach melden
Klaus
P.S. In den Bedingungen ist online nicht davon zu lesen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Zuletzt bearbeitet von stgtklaus am 15.01.07, 10:03, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 12.01.07, 14:24 Titel: |
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| "Startguthaben" hört sich für mich eigentlich auch eher danach an, als wenn der Betrag zu Beginn des Vertragsverhältnisses auf dem neu eröffneten Konto zur Verfügung gestellt würde. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 12.01.07, 14:30 Titel: |
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Für mich auch.
Das Konto ist kostenlos wenn 1250 Euro im Monat draufkommen. Dazu will man die Kunden zwingen erst ein Beratungsgespräch mit der Filiale zu führen.
Lohnt sich wohl erst dann.
Meine nächste Überweisung nenn ich mal HarzV , mal sehn was die dann sagen
Ist unlauteren Wettbewerb, nur ist ein Kunde ja kein Wettbewerber.
Klaus
P.S. Sobald die 50 drauf sind - geht der Kunde wieder -Saft...en _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 12.01.07, 15:07 Titel: |
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Hmm, halbe Stunde Zeit ..... 50 Euro verdienen, klingt gut. Und dann gleich wieder schließen  _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 12.01.07, 15:09 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | P.S. Sobald die 50 drauf sind - geht der Kunde wieder -Saft...en |
Das Wort "Commerz" sagt doch eigentlich schon alles ...
(Und grosse Vorsicht beim Verkaufs- äh Beratungsgespräch ...) |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 12.01.07, 15:32 Titel: |
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Ich kenn noch me Bank da gibt ne Kaffeemaschine, 50 Euro (Wortsperre: Firmenname) Gutschein
nennt sich Com und irgentwas mit Direkt wenn man bei Google noch Kaffemaschine eingibt findet man das verlockende Angebot. Da gibts die Prämie in 2 Wochen.
Klaus
P.S. Bei beiden muss man kurz 1200-1300 Euro drüber überweisen, sonst kostet 5-6 Euro im Monat _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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newbe41 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 258 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 13.01.07, 10:12 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Ich kenn noch me Bank da gibt ne Kaffeemaschine, 50 Euro (Wortsperre: Firmenname) Gutschein
nennt sich Com und irgentwas mit Direkt wenn man bei Google noch Kaffemaschine eingibt findet man das verlockende Angebot. Da gibts die Prämie in 2 Wochen.
Klaus
P.S. Bei beiden muss man kurz 1200-1300 Euro drüber überweisen, sonst kostet 5-6 Euro im Monat |
Hallo,
ist das nicht unlauterer Wettbewerb?
Riesengroße Werbung mit kostenlosem Konto, und im winzig kleingedruckten Laufband
ab 1250€ Geldeingang........sonst kostet es.
AleXander _________________ Nette Grüße
Alexander |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 13.01.07, 10:45 Titel: |
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Dann gäbs schon lange keine Handys für 1 Euro mehr ?
Unlauter ist das das Startguthaben nicht auf das Konto kommt, sondern als Scheck in der Filiale nach einer Beratung bezahlt werden soll.
Aber nur Konkurrenten nicht Kunden können was dagegen machen. Kunden können nur wieder gehen (nachdem sie die 50 Euro haben)
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 13.01.07, 13:06 Titel: |
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Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.
Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) |
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Sunshine01 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.01.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.01.07, 22:46 Titel: |
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| Aber es steht doch ganz deutlich geschrieben, dass das Start-Geld nach Eingang der 1.200 € dem Konto gutgeschrieben wird. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 13.01.07, 23:20 Titel: |
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Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
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MatthiasM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.11.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 18.01.07, 10:34 Titel: |
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Weiß allerdings nicht, was daran nun unlauterer Wettbewerb sein soll.
Die Bank wartet erstmal ab, ob wirklich ein Geldeingang erfolgt in der Höhe, dann bekommt der Kunde sein Geld. Das er das nun per Scheck bekommt ist doch egal, die Einreichung kostet ihn nichts. Klar ist der Sinn, den Kunden im Zuge der Scheckübergabe zu beraten, aber wenn er nichts machen will, dann macht er nichts. Fertig. Das das natürlich nicht im Sinne dieser Aktion ist, sollte klar sein, weil das Institut dann bei jedem Kunden, der so verfährt kräftig draufzahlt. Aber wirkliche Alternativen bei den Mitbewerbern mit Filialgeschäft gibt es nicht.
Ob man wegen der 50 Euro allerdings mal eben ein Konto eröffnet, kurz Geld überträgt und dann wieder löscht muss jeder selber wissen. Aber geiz ist ja angeblich geil... |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 18.01.07, 10:46 Titel: |
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Startguthaben ist doch nichts zweideutiges. Ob nach dem ersten Geldeingang ok, aber 6 Wochen danach und nur nach weiteren Bedingungen.
Müsste man Startscheck nennen, oder einfach Prämie.
Oder
"Scheck nach weiteren Beratungsgesprächen in einer Filiale der wir Ihr ONLINE Konto zuordnen, egal wie weit das nun von Ihnen entfernt ist."
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
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