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Gilt eine SMS als Beweismittel?

 
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blabla007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 21:35    Titel: Gilt eine SMS als Beweismittel? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

über google habe ich euer Forum gefunden, bin jedoch über die Suche nicht zu meinem Thema fündig geworden. Daher poste ich einfach meine Frage:

Gilt eine SMS als Beweismittel vor Gericht?
Also eine im Handy des Klägers abgelegte SMS die angeblich des Angeklagten kommt.

Ich meine, es spricht doch alleine schon dagegen dass man quasi jeden Absender eintragen kann, den man möchte. Zudem kann das Absender-Handy ja sonst jemand bedient haben.

Es wäre super wenn ich dazu vielleicht sogar Urteile ect. kennt und verlinken könnt.

Und wie schaut es aus, als Indiz für eine Anklagenerherbung bzw. sinnvollen schriftwechsel zwischen Anwalt des Klägers und dem Beklagten?!

Wie lange hebt ein Provider eigentlich die Daten auf. Also wie lange in die Vergangenheit kann ein Gericht die Daten anfordern und auch bekommen? Nicht zwingend den Inhalt der SMS aber zumindest die Info: Ja, an dem Tag / Datum an die Nr. abgeschickt.

Vielen Dank & Schönen Gruß
blabla007
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab heute eine SMS als Beweismittel angegeben. Allerdings ergab sich in diesem Fall die Handynummer aus einer Visitenkarte einer Partei. Ebenso gab's Einzelverbindungsnachweise über die versendete SMS. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, daß ein Gericht auch ein solches Beweismittel inaugenscheinnimmt.

Aber vorsicht: Niemals die Beweis-SMS auf das Handy des Richters weiterleiten. Winken
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke nicht das es "so sicher ist", denn a. kann man über das internet/programm sms versenden in denen man die absendernummer selbst angeben kann (bei alter n***a software ging das auch, wenn ich nicht irre), b. kann jeder der in irgendeiner weise zugriff auf das handy hatte die sms versendet haben u. den status bericht gelöscht haben, somit sieht der besitzer eventuell das eine sms in das netz yxz gesendet wurde aber nicht an wen.
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.07, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, in dieser Richtung ist's sicherlich kompliziert.

Die Frage ist aber natürlich auch noch, was bewiesen werden soll. Aus dem Beweismittel an sich muß sich ja keine 100prozentige Sicherheit ergeben. Allerdings kann auch eine SMS in diesem Zusammenhang - ggf. in Verbindung mit weiteren Beweismitteln - einen hinreichenden Indiz darstellen, den die Gegenseite dann nicht mehr zu erschüttern vermag.
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blabla007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, also nichts genaues weiß man nicht.
Ok, als Indiz reicht es aus. Aber der Versender kann sich ja trotzdem wehement gegen wehren und behaupten er war es nicht. Nachweisen kann man es ihm ja nicht zwingend, außer es gibt Zeugen die beim Absenden dabei waren.

So ließe sich ja ein Prozess ziemlich manipulieren, finde das schon sehr fragwürdig. Ist ja ein leichtes da jemanden auszuspielen. Unschön.

Wie sieht es denn mit den EVN aus. 3 Monate, dann löschen die Provider, oder? Kann denn ein Anwalt einfach so den EVN anfordern oder kann das nur der Richter?
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Fama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
ich denke nicht das es "so sicher ist", denn a. kann man über das internet/programm sms versenden in denen man die absendernummer selbst angeben kann (bei alter n***a software ging das auch, wenn ich nicht irre), b. kann jeder der in irgendeiner weise zugriff auf das handy hatte die sms versendet haben u. den status bericht gelöscht haben, somit sieht der besitzer eventuell das eine sms in das netz yxz gesendet wurde aber nicht an wen.


Man kann, so habe ich mir erklären lassen, rein technish dennoch nachweisen, woher die SMS kam unabhängig von der bei der SMS erscheinenden Absendernummer.
Die Sache mit der Benutzung des Handys durch Dritte dürfte schon schwieriger zu klären sein.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ist immer eine Einzelfallbetrachtung.

Wenn der A vom Handy seiner Exfreundin B aus eine SMS mit dem Inhalt "Du Schlappschwanz hast es ja sowieso nie gebracht" bekommt, wird man kaum annehmen, diese sei von der Mutter oder dem Arbeitskollegen der B geschrieben worden. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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