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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 18.01.07, 11:15 Titel: Verletzung z.B. beim Sport...
Angenommen A verletzt sich z.B. beim Sport durch das Einwirken des B.
A ist privat versichert (von mir aus auch gesetzlich und muss nur 10 Euro blechen) und hat einen Tarif mit x Euro Selbstbehalt. Angenommen das ist der einzige Arztbesuch den A in diesem Jahr auf Grund eines Fouls von B tätigt.
Hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Arzthonorars bzw auf den finanziellen Mehraufwand den er durch B hat?
2. Frage. Angenommen der Anspruch besteht: Zahlt das die Haftpflicht des B? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Schadenersatzanspruch besteht nur bei Verschulden.
Das ist hier, sofern die Lage eindeutig ist, wohl gegeben...
Hierbei ist es jedoch wichtig zu beachten, um welche Sportart es sich handelt
Also bitte nähere, fiktive Informationen dazu...
Der A kann seinen Schaden zwar allgemein in vollem Umfang geltend machen, muss diesen aber für B geringstmöglich halten.
Sind zB die 10,- + eine Hochstufung oder ähnliches ein geringerer Betrag als das Arzthonorar,
so muss er den 10,- Betrag und die Hochstufung geltend machen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne.
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 18.01.07, 11:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wenn der B nicht ein unbeteiligter Zuschauer beim Sport war, sondern der A und der B haben zusammen (oder auch "gegeneinander) gespielt, dann besteht regelmäßig keine Haftung des B. Die freiwillige Teilnahme am Spiel oder der Soportveranstaltung ist als konkludentes Einverständnis des A zu Verletzungen, wie sie typischerweise bei diesem Sport auftreten können, zu werten. Anders sieht es aus, wenn der B den A durch einen groben Regelverstoß oder gar vorsätzlich verletzt hat. Dann würde der B haften. Aber Verletzungen durch "normale Fouls" müssen hingenommen werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 18.01.07, 13:58 Titel:
@Moglie und Dookie82
Ok danke für den Link. Sehr informativ. Hat mich aber schon gewundert, dass man quasi mit dem betreten des Fussballfeldes seine "Schadensersatzansprüche angibt". Ich dachte bisher immer das gilt nur für das Strafrecht und das wenn es ein Foul gibt, das ganze da automatisch regelwidrig (sonst wäre es ja kein Foul) dann auch ein Schadensersatzanspruch besteht... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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