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Person A hat verschiedene Schulden bei FA und anderen Gläubigern durch Konkurs gemeinsamer Fa. mit Ehemann, hat auch bereits EV abgelegt, ist hobbymäßig künstlerisch tätig geworden und hätte zum 1. Mal Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Fa. in USA abzuschließen, welche eine Objekt von ihr in einer kleinen Serie produzieren würde zum Verkauf, sie bekäme einen kleinen Prozentsatz an Honorar. Die Fa. wäre auch an zukünftigen Werken interessiert. Es besteht eine Abtretung aus einem Darlehen, welches vor den Forderungen datiert, an diesen Gläubiger geht momentan auch der pfändbare Betrag ihres Einkommens, sie ist ganztags berufstätig und hat gerade so viel Geld, dass die Fam. überleben kann, Kinder noch in Ausbildung. Würde dieses Nebeneinkommen aus ihrer Kunst dann auch unter die Abtretung fallen, bzw. kann man ihr auch die Einnahmen direkt gleich in USA bei der Fa. pfänden? Läuft das bei der EV unter Urheberrecht falls sie wieder eine abgeben muß frühestens in 2 Jahren? Sie möchte nichts verheimlichen, um nicht mit irgendwelchen Gesetzen in Konflikt zu kommen. Wäre es rechtlich möglich, ihr Urheberrecht an evtl. zukünftigen Werken gänzlich abzutreten an 3. Person, welche die alleinigen Rechte zur Vermarktung hat? Alles etwas kompliziert und betrifft hier im Forum vielleicht auch andere Kategorie. Trotzdem Danke für Antworten.
Ein böser Mensch würde ein Ltd. in Gibralta gründen und die Gewinne dort hin leiten. Im Urlaub hebt man dann etwas Geld ab
Ein Guter zahlt seine Schulden.
Dazwischen gibts keinen Trick der legal wäre. Auch HarzV gibts nicht mehr wenn Geld kommt.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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