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eine Frage zu Konto- bzw. Depotführungsgebühren, die ja oft im Voraus berechnet werden:
Angenommen, eine Person A hat bei Bank B ein Depot. Dafür zahlt sie Anfang Januar 2007 die Depotgebühren für das volle Jahr 2007 im voraus.
Nun kündigt die Person das Depot, es wird im Februar aufgelöst.
Hat die Person nun ein Anrecht auf anteilige Rückzahlung der Depotgebühren für die "nicht genutzten" Monate März bis Dezember? Oder womöglich sogar taggenau?
das OLG Frankfurt/Main ist der Meinung, dass bei Kreditkarten ein unangemessenes Missverhältnis zwischen der erbrachten Dienstleistung und der gezahlten Vergütung (Jahresgebühr) besteht, wenn der Kunde bei vorzeitiger Kündigung keine zeitanteilige Erstattung der Jahresgebühr erhält. (OLG Frankfurt/Main v. 14.12.2000, AZ.: 1 U108/99)
Die Argumentation gilt analog auch für Depotgebühren.
Fachlich kann ich die Argumentation aber nur teilweise teilen. Sowohl bei Karten als auch bei Depotdienstleistungen entsteht der Kundennutzen zwar zeitproportional, die Kosten der Bank entstehen jedoch zu einem guten Teil stichtagsbezogen.
Bei der Karte sind dies die Einmalkosten für Kartenprägung und Versand, bei Depots die Jahresabschlussverarbeitung.
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