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Darf ein Verstorbener in der Firmierung geführt werden??

 
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Andyman
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 11:23    Titel: Darf ein Verstorbener in der Firmierung geführt werden?? Antworten mit Zitat

Hallo,

beim Maler Meier läuft das Geschäft nicht so gut. Er nimmt in seine Firmierung den Namen des alteingesessenen Malermeisters Schmidt (der seinen Betrieb aus altersgründen geschlossen hat) gegen ein monatliches Entgelt auf und nennt sich ab sofort "Meier u. Schmidt Malereibetrieb". Im Handelsregister wird der Name Schmidt aber nicht mit eingetragen.

Der alte Herr Schmidt verstirbt. Darf Meier den Namen Schmidt weiterführen?

Und hätte der Name im Handelsregister eingetragen werden müssen??

Mfg

Andy
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Name eines Verstorbenen darf in der Firma geführt werden.

Die angegebene Firmierung ist allerdings nicht korrekt, da sie keinen Rechtsformzusatz enthält.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:10    Titel: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der Name eines Verstorbenen darf in der Firma geführt werden.

Die angegebene Firmierung ist allerdings nicht korrekt, da sie keinen Rechtsformzusatz enthält.



Hallo Rembrandt,

dem muss ich leider widersprechen, denn es muss sich aus der Firmierung heraus ergeben, um welche Rechtsform es sich hier handelt. würde es sich bei Meier & Schmidt Malereibetrieb um eine Personengesellschaft handeln, dann muss es auch dahinterstehen (OHG, KG, GBr etc.) Dasselbe bei Kapitalgesellschaften. Hierbei wird es sich aber höchstwahrscheinlich um zwei Einzelkaufleute handeln, sprich es besteht hier mit dem Meier & Schmidt Malereibetrieb ein Einzelunternehmen. Somit ist der Name absolut korrekt und es benötigt keinen Rechtsformzusatz ! (Welchen denn auch?? Sehr glücklich )


Der Name ansich darf auch nach dem Tod weitergeführt werden, da gebe ich recht Auf den Arm nehmen


MFG
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:15    Titel: Re: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::
(Welchen denn auch?? Sehr glücklich )


z.B. e.K. (siehe § 19 HGB)
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Carlton
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:36    Titel: Re: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

lljk hat folgendes geschrieben::
Carlton hat folgendes geschrieben::
(Welchen denn auch?? Sehr glücklich )


z.B. e.K. (siehe § 19 HGB)


@lljk


das ist schon richtig, aber ich kenne bisher niemanden, der es auch so gemacht hat, die meisten verzichten auf diesen Zusatz, weil eh kein Ottonormalverbraucher wüßte, was es zu bedeuten hat.... Smilie
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:47    Titel: Re: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::
lljk hat folgendes geschrieben::
Carlton hat folgendes geschrieben::
(Welchen denn auch?? Sehr glücklich )


z.B. e.K. (siehe § 19 HGB)


@lljk


das ist schon richtig, aber ich kenne bisher niemanden, der es auch so gemacht hat, die meisten verzichten auf diesen Zusatz, weil eh kein Ottonormalverbraucher wüßte, was es zu bedeuten hat.... Smilie


Versuchen Sie mal sich als Einzelkaufman in das Handelsregister eintragen zu lassen ohne einen entsprechenden Zusatz zu führen. Viel Glück. Im übrigen dürfen auch Altfirmen auf den Zusatz nicht verzichten, da die Übergangsregelungen abgelaufen sind. Wenn Altfälle den Zusatz nicht führen, sollten sie sich über Abmahnungen oder Probleme z.B. bei der Beantragung von Mahnbescheiden nicht wundern.
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Carlton
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:03    Titel: Re: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

Versuchen Sie mal sich als Einzelkaufman in das Handelsregister eintragen zu lassen ohne einen entsprechenden Zusatz zu führen. Viel Glück. Im übrigen dürfen auch Altfirmen auf den Zusatz nicht verzichten, da die Übergangsregelungen abgelaufen sind. Wenn Altfälle den Zusatz nicht führen, sollten sie sich über Abmahnungen oder Probleme z.B. bei der Beantragung von Mahnbescheiden nicht wundern.[/quote]


ups, muss mich etwas korrigieren,

Änderung der Rechtslage erfolgte ja schon 31.3.2003.....


Also der Rechtsformzusatz ist seitdem erforderlich....allerdings für bestehende Unternehmen ohne Zusatz im HR vor der Reform, ist es nach Gültigkeitsdatum der Reform nicht mehr nachtragungspflichtig, sprich es bedarf nicht der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister.

Hoffe, so ist das jetzt korrekt.....Weiterbilden macht wissensstark Sehr glücklich
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 16:57    Titel: Re: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::

Hierbei wird es sich aber höchstwahrscheinlich um zwei Einzelkaufleute handeln, sprich es besteht hier mit dem Meier & Schmidt Malereibetrieb ein Einzelunternehmen. Somit ist der Name absolut korrekt und es benötigt keinen Rechtsformzusatz !

Lieber Carlton,

Meier & Schmidt Malereibetrieb kann niemals ein Einzelunternehmen sein, denn zwei sind nunmal rein gedanklich mehr als Einer!

(Ein Einzelunternehmen besteht immer aus EINER Person!)
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 07:43    Titel: Re: Rechtsformzusatz Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Carlton hat folgendes geschrieben::

Hierbei wird es sich aber höchstwahrscheinlich um zwei Einzelkaufleute handeln, sprich es besteht hier mit dem Meier & Schmidt Malereibetrieb ein Einzelunternehmen. Somit ist der Name absolut korrekt und es benötigt keinen Rechtsformzusatz !

Lieber Carlton,

Meier & Schmidt Malereibetrieb kann niemals ein Einzelunternehmen sein, denn zwei sind nunmal rein gedanklich mehr als Einer!

(Ein Einzelunternehmen besteht immer aus EINER Person!)



Lieber Rembrandt,

schon gelesen, dass Herr Schmidt verstorben ist?????!!!!

Also minus eine Person = eine Person = Einzelunternehmen , oder??

Meier darf trotzdem den Namen Schmidt weiterführen !!

Nette Grüße Lachen
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