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mündliche Vereinbarung rechtswirksam???

 
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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 13:39    Titel: mündliche Vereinbarung rechtswirksam??? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender fiktiver Fall.

Person A will ausziehen. Person B möchte seine Küche übernehmen. Die Einigung erfolgt. B bedingt sich eine reibungslose Übergabe und keinen Ärger aus. Hierfür will er an A 400 Euro für die sehr gebrauchte Küche zahlen.
B ist auch der Vermieter. B zahlt 400 von 700 Euro Kaution direkt an A zurück.
A verlangt über den Anwalt alles.
B erklärt daraufhin seinen Rücktritt und stellt die Küche zur Abholung bereit.

Kann er das?
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:44    Titel: Re: mündliche Vereinbarung rechtswirksam??? Antworten mit Zitat

frischebrise hat folgendes geschrieben::
Person A will ausziehen. Person B möchte seine Küche übernehmen. Die Einigung erfolgt.


Dann ist damit ein wirksamer Kaufvertrag über die Küche geschlossen.

frischebrise hat folgendes geschrieben::
B bedingt sich eine reibungslose Übergabe und keinen Ärger aus.


Das könnte möglicherweise eine weit auslegbare Klausel sein. Im übrigen wäre - wenn das Vorliegen des Kaufvertrages selbst unstrittig ist - B für eine solche Vereinbarung beweispflichtig.

frischebrise hat folgendes geschrieben::
A verlangt über den Anwalt alles.


Begründet oder unbegründet? Im ersteren Fall könnte sich B IMO selbst bei Unstreitigkeit seines "reibungslos"-Vorbehalts wegen §242 BGB nicht auf diesen berufen (weil er in dem Fall den "Ärger" selbst verschuldet hätte).

frischebrise hat folgendes geschrieben::
B erklärt daraufhin seinen Rücktritt und stellt die Küche zur Abholung bereit.


Ohne Fristsetzung?

Generell ist der Sachverhalt noch zu allgemein, um eine abschließende Bewertung vorzunehmen. A sollte, wenn er auf dem Kaufvertrag bestehen möchte, dazu mal seinen Anwalt befragen. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja, der Fall gehört komplett vorgetragen.
VM hat die Küche von M übernommen. VM hat mehrmals nachgefragt, ob keine Mängel an den E- Geräten vorliegen. M beteuert keine Mängel.
VM vermietet neu. Nachmieter hat Probleme mit dem Herd, weil die Sicherungen rausfliegen. VM recherchiert und muß feststellen, dass dies auch bei M schon vorlag.
Dieses wurde jedoch von M negiert und nicht offengelegt.

Nachmieter besorgt einen eigenen Herd. Der läuft o.B.

VM fühlt sich getäuscht und tritt wegen Täuschung vom KV zurück. Fristsetzung zur Abholung der gesamten Küche wird gesetzt.

M geht zum Anwalt, der fordert bis auf 100 Euro die gesamte Kaution.
VM geht darauf ein, weil die 100 Euro zur BK- Absicherung reichen könnten.

Anwalt rechnet die erste Kautionrückerstattung gegen den Kaufpreis der Küche auf und fordert die weitere Kautionserstattung unter Androhung eines Mahnbescheides.

VM fühlt sich mehrfach getäuscht.
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
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