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zumutbare erwerbstätigkeit

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 19:34    Titel: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

warum kann eigentlich erst ab 8 . geburtstag eine erwerbstätigkeit der mutter zugemutet werden ?
ist doch völlig veraltet!
heutzutage kann es doch zumindest halbtags in den kindergarten gehen
oder falls verhanden gannztagsbetreuung!
ausserdem führt eine 8jährigr auszeit dazu das die mutter keine arbeit mehr bekommt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 21:37    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

Das die zumutbarkeit für ne Halbtagsstelle erst ab 8. Lebensjahr des kindes besteht kann ich auch nicht verstehen, zugegeben.
Eine bessere Regelung wäre, dass sobald das kind kindergarten oder schule besucht zumindest die suche nach einem entsprechenden teilzeitjobs nachzuweisen wäre.

Problematisch bei der ganzen Sache ist wiederum, dass die meisten jobs nicht erst um 8.00h beginnen. Ebenso hat ein normaler Arbeitnehmer nur 6 wochen Urlaub, Schulferien aber umfassen ca. 10 wochen, dazu kommen noch schulfreie tage wegen Lehrerausflügen u.ä.
Ein normal entwickeltes kind ab 8Jahren kann man dazu vielleicht auch mal (ungerne) hier und da einen vormittag alleine lassen, bei kindern unter diesem alter ist dies wohl kaum empfehlenswert Winken

Und welcher arbeitgeber macht es lange mit, wenn die mutter aufgrund kindeserkrankung hier und da mal von jetzt auf gleich fehlt, weil keine andere betreuungsperson zur verfügung steht?

alles nicht mal eben umsetzbar..........
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 08:46    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

Dazu kann ich aus der Praxis folgende langjährige Erfahrung beisteuern:

Das Problem ist nicht der Kindergarten., sondern unser Schulsystem. Die Kinder in den ersten beiden Klassen der Grundschule haben durchweg mehr als chaotische Stundenpläne. Mal beginnt der Unterricht um 10.00 Uhr, mal ist er um 10.30 Uhr zu Ende. Ist die Lehrerin krank, fällt der Unterricht ganz aus. Darauf kann sich kein Arbeitgeber einrichten.

Gruß Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 10:00    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

einerseits wird dauernd von ganztagsbetreuung (schon unter 3 jhren ) von politikern (spd ) gefasselt DIES gilt offenbar nur für Karierrefrauen die dies wollen
aber für frauen die lieber jahrzent auf kosten des vaters leben brauchen nicht zu arbeiten!
ausserdem ist zumindest ein Nebenjob zB von 8-12 uhr zuzumuten (und wenn es auch nur bei (Wortsperre: Firmenname) ist weil bei staatlichen leistungen ist dies ja auch vorgeschrieben siehe harz 4

ausserdem kann ja der vater oder eine pflegemutter während der ferien einspringen!
dies ist kein grund die restlichen 40 wochen des jahres nichts zu tun!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 11:49    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

Dazu möchte ich dir gerne mal die kosten die eine Betreuungsperson, in meinem Fall Tagesmutter verursacht, mitteilen :

Ich arbeite z.B 80Std. monatlich, meine Tagesmutter die mein 1,5J. altes kind betreut kommt auf 100Std ( meine An- und Abfahrtszeit zur Arbeitsstelle muss ja jemand da sein), und kommt bei einem Stundenlohn von 4,50 € somit auf "mal eben" 450,00€.
Bleiben mir von meinen 800,00 netto grad noch 350,00€.

Und mal eben eine zuverlässige Betreuungsperson zu finden, die bereit ist auf abruf z.B nur für Ferien einen job zu haben, ist heute wo alle auf ein geregeltes einkommen angewiesen sind, kaum einfach Winken

Wenn man selbst nicht von dieser Problematik betroffen ist, hat man scheinbar immer leicht reden .Diese einfachen vorstellungen wie alles mal eben regelbar ist gehen leider absolut an der Realität vorbei.

Gruß Jasmin
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 12:46    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

worum es mir hauptsächlich geht ist das mütter uberhaupt nicht erwerbstätig sein müssen auch wenn es geht( zB wenn grossmütter da sind die aufpassen wollen)
mir geht es auch nicht generell um kleinkinder (wie deins)
sondern eher um kinder im alter ab 3 jahren.
während die kinder den Kindergarten oder die scjule besuchen sollte eine mutter verpflichtet werden zu arbeiten.MUSS sie bis jetzt nicht sie kann sogar das kind von einem ganztags-kindergarten oder schule abmelden und dann nur noch halbtagsschule
oder auf gar keinen kindergartenplatz schicken!

ausserdem sind betreuungskosten steuerlich absetzbar!!!
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 13:40    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

Was soll man denn steuerlich absetzen, wenn das Einkommen bereits so gering ist, dass keine Steuern zu zahlen sind?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 21:09    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

Eben, da ist nicht abzusetzen.........hätte ich vielleicht gleich erwähnen sollen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:19    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

@hans
du wohnst in nrw(spd na ja da braucht mann sich nicht wundern)
in bayern( das ja häufig gerügt wird weil es angeblich zu wenig kindergärten hat )
fängt die schule immer um 8 uhr an.allerdings endet sie in der ersten beiden klassen um 12 uhr.
Aber dazwischen kann die mutter ja teilzeit bzw. 430 euro job arbeiten(die schule kostet ja nichts na ja ausser schulbedarf) das gleiche gilt für die kindergartenzeit(3-6) welche ja auch nicht so teuer sind wie tagesmütter)

PS: ich weiss das es in manchen fällen schwer möglich ist aber ich wollte mit meinem beitrag nicht mütter (wie jasmin) kritisieren die ja VERSUCHT zu arbeiten sondern mütter die nicht arbeiten WOLLENund ihren ex auf der tasche liegen dh ihr kind von der ganztagsschule
Abmelden und es auf eine Halbtagsschuleanmelden um weiter unterhalt zu bekommen (wie es einen bekannten von mir passiert
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:26    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

In § 18 BSHG (Thema: zumutbare Arbei für Sozialhilfeempfänger stehtt):

"Die geordnete Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch sichergestellt ist;"

Vielleicht gelten aber unterschiedliche Maßstäbe für den Erziehungsbedarf je nachdem ob das Sozialamt oder der Vater des Kindes zahlen soll.
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:09    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

Da gibt es keinen Unterschied zwischen Sozialamt und Vätern. Nur, es heißt "Tagespflege" und die zwei oder drei Schulstunden sind eben noch kein Tag. Ebensowenig der Vormittag im Kindergarten.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 14:45    Titel: Re: zumutbare erwerbstätigkeit Antworten mit Zitat

doch bei staatliche leistungen werden schon höhere anforderungen gestellt bevor man staatliche unterstützung bekommt erst recht nach hartz4.

Ausserdem gibt es ja (ich muss es zum wiederholten mal sagen HANS!!!!!!) kindergärten.
HalbtagsKG (dann ist zuzumuten während halbtags zu arbeiten!!! (8-12)
GanztagsKG (dann ist zuzumuten während ganztags zu arbeiten
ENTSPRECHEND GILT DIES FÜR SCHULEN!!!
Zur zeit muss sie(mutter9 überhaupt keine arbeit aufnhmen wenn sie nicht will(nicht mal jobben) dh sie kann während ihr kind im KG od.sch ist ,vor der glotze sitzen und eine talkshow bzw gerichtsshow nach der anderen anschauen!!!
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