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Autoschaden durch Sturm (Dachzeigel)

 
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schnucki79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 17:46    Titel: Autoschaden durch Sturm (Dachzeigel) Antworten mit Zitat

Hallo,
Halter A hat sein Auto in seiner Straße vor Haus B geparkt. Durch heruntergefallenen Dachzeigel wurde von A das Auto leicht beschädigt. A hat bereits seine KFZ-Versicherung informiert(Teilkasko mit Selbstbeteiligung v. 150,-€).
A ist aber über die Selbstbeteiligung sehr verärgert und verwundert, da dieser Schaden nicht durch oder mit A verursacht wurde. Kann A evtl. den Eigentümer von B zur Kasse bitten (wenigsten die Selbstbeteiligung)?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 19:11    Titel: Re: Autoschaden durch Sturm (Dachzeigel) Antworten mit Zitat

schnucki79 hat folgendes geschrieben::


A ist aber über die Selbstbeteiligung sehr verärgert und verwundert, da dieser Schaden nicht durch oder mit A verursacht wurde.


Darüber braucht sich de A weder zu wundern noch zu ärgern. Er hat schließlich selbst den Vertrag so geschlossen. Er hätte ja ohne weiteres die Möglichkeit gehabt, eine Teilkaskso ohne Selbstbehalt zu vereinbaren - gegen entsprechenden Mehrbeitrag.

Erst Beitrag spraren und hinterher drüber schimpfen - das geht nicht.


schnucki79 hat folgendes geschrieben::


Kann A evtl. den Eigentümer von B zur Kasse bitten (wenigsten die Selbstbeteiligung)?



Kann er versuchen; aber vermutlich mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Worin sollte denn das Verschulden des B bestehen? Verschulden ist hier Voraussetzung für die Schadenersatzverpflichtung.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

selbst gegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat der Geschädigte keine Chance. Es handelt sich bei dem aktuellen Geschehen eindeutig um "höhere Gewalt", da ist die Haftpflicht raus und gewährt sogar noch passiven Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
_________________
MfG,
Duisburger

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