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Arbeitsunfähigkeit, ALG, Krankengeld WICHTIG

 
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 19:30    Titel: Arbeitsunfähigkeit, ALG, Krankengeld WICHTIG Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen x ist in einem festen AV und wird auf längere Zeit arbeitsunfähig, wegen burnout / depressionen, die u a aufgund der Arbeit entstanden

x wird vom Hausarzt krankgechreiben , geht "aber" in eine Tagesklinik zur Behandlung der Krankheit, Dauer auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig. Diagnose ist dem AG nicht bekannt, aufgrund ungewisser Genesungsdauer und Verlauf "häppchenweise" krankschreibung zumindest während der ersten Wochen

Abgesehen von der Frage inweiweit der AG kündigen kann

Wie sieht es aus mit ALG / Krankengeld im Falle einer Kündigung durch den AG ( ob wirksam oder nicht wäre zu erstreiten)

Denn würde der x währedn dieser Krankheit bei noch bestehdner Arbeitsunfähigkeit und / oder wegen der Krankheit gekündigt stünde er dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, dürfte demnach doch kein Arbeitslosengeld erhalten, oder?

Erhält er statt dessen definitiv Krankengeld von der KK?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Der Arbeitgeber hat zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Grund der Krankheit kündigt.
Sofern der Arbeitgeber auf Grund von anderen Gründen kündigt, endet die Entgeltfortzahlung mit Ablauf der Kündigungsfrist (sofern dann die 6 Wochen noch nicht aufgebraucht sind).

Nach der Entgeltforzahlung erhält der Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse, auch dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis geendet hat.

Wenn der Anspruch auf Krankengeld geendet hat (es besteht ein Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen auf Grund einer Erkrankung innerhalb von 3 Jahren) und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 20:46    Titel: aha Antworten mit Zitat

Also muss x sich keine sorgen machen, ohne finanzielle Hilfe dazustehen, selbst wenn der AG einen Grund für eine fristlose "erfindet"?

Er ist nämlich wegen dieser Krankheit zum ersten Mal überhaupt krankgechreiben, auch wenn vorher "häufige" Kurzerkrankungen anfielen?

Hm, da kann er ja nur froh sein, in einem solchen sozialstaat zu leben, oder is jemand anderer Meinung als ie obige - schnelle - antwort?!

THX
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 19:12    Titel: ??? andere meinungen?? Antworten mit Zitat

??
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 19:52    Titel: Re: aha Antworten mit Zitat

wiefke hat folgendes geschrieben::


Hm, da kann er ja nur froh sein, in einem solchen sozialstaat zu leben, oder is jemand anderer Meinung als ie obige - schnelle - antwort?!



Nein. Winken
MfG
Matthias
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schließe mich an, nein.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
Ich schließe mich an, nein.
Sehe dies auch so Winken
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