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Herr Mustermann ist am vergangenen Donnerstag mit seinem Auto durch
die Stadt gefahren. Bei einer Besorgung musste er sein Auto vor einem
Haus abstellen. Als er wiederkam sah er dass sein Auto durch einen
heruntergefallenen Dachziegel beschädigt wurde (durch den starken Orkan).
Meine Frage jetzt: Ist der Hausbesitzer in irgendeiner Form für den Schaden
haftbar? Muss er sein Dach regelmäßig kontrollieren lassen damit solche
Sachen möglichst vermieden werden?
Hallo,
falls für Herrn Mustermanns Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung besteht, tritt auch diese für den Schaden ein, wenn ein Sturm (mindestens Windstärke 8, das war am Donnerstag wohl überall der Fall) für den herabfallenden Ziegel ursächlich war.
Ist der Hausbesitzer in irgendeiner Form für den Schaden haftbar?
Grundsätzlich wär das wohl möglich; aber bei diesem Sturmschaden vermutlich nicht (siehe unten)
werweisswarum hat folgendes geschrieben::
Muss er sein Dach regelmäßig kontrollieren lassen damit solche
Sachen möglichst vermieden werden?
ja, das muss er. Wenn er allerdings das Dach ausreichend kontrolliert und instandgehalten hat und es kommt aufgrund des heftigen Sturms dennoch zum Schaden, so wie diese Woche am Donnerstag, dann haftet er nicht.
Der Geschädigte sollte dafür, wie bereits der Oberlehrer Lempel geschrieben hat, eine Teilkaskoversicherung haben. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Herr Mustermann hat auch eine Teilkasko Versicherung. Allerdings muss
er ja dann auch seine Eigenbeteiligung zahlen. Daher die Frage ob der
Hausbesitzer dann nicht wenigstens die Selbstbeteiligung übernehmen kann
bzw. muss.
Wie sollte man in solch einem Fall vorgehen? Direkt zum Anwalt oder besser
erstmal das vernünftige Gespräch mit dem Hausbesitzer, bzw. der Haus-
verwaltung suchen?
Daher die Frage ob der
Hausbesitzer dann nicht wenigstens die Selbstbeteiligung übernehmen kann
bzw. muss.
nö, muss er nicht. Wie schon gesagt, ein Verschulden ist nicht erkennbar, also auch keine Rechtsgrundlage für einen Schadenersatz.
werweisswarum hat folgendes geschrieben::
Wie sollte man in solch einem Fall vorgehen? Direkt zum Anwalt oder besser
erstmal das vernünftige Gespräch mit dem Hausbesitzer, bzw. der Haus-
verwaltung suchen?
Das wäre verlorene Zeit und vergeblicher Aufwand, außer man hätte wirklich Anhaltspunkte für ein Verschulden.
Rat für´s nächstemal: Teilkasko ohne Selbstbehalt abschließen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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