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Verfasst am: 21.01.07, 13:38 Titel: Sturmschaden am PKW
Hallo zusammen!
Mal folgender Fall angenommen:
Person A fährt während des Sturms am 18.01. mit seinem PKW durch eine Waldstrecke. Ihm fliegt etwas gegen seinen PKW ohne das er es näher erkennen kann. Zuhause schaut er richtig nach und sieht, dass sein linkes vorderes Blinkerglas defekt ist. Er meldet den Schaden nicht der Versicherung, da er eine SB von EUR 150,-- hat und die Kosten für ein neues Blinkerglas darunter liegen.
1 Tag später sieht ein Bekannter bei näherem hinschauen, dass am Kotflügel eine Delle ist. Die Kosten für den Gesamtschaden werden dadurch weit über den EUR 150,-- liegen.
Kann Person A den Schaden jetzt noch melden obwohl einige Tage verstrichen sind?
Schon mal vielen Dank für eure rege Beteiligung. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Verfasst am: 21.01.07, 14:54 Titel: Re: Sturmschaden am PKW
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Kann Person A den Schaden jetzt noch melden obwohl einige Tage verstrichen sind?
Aber ja. Am Freitag hätte er vermutlich sowieso nicht die Möglichkeit gehabt, den Schaden sotort telefonisch zu melden. Bei den Versicherern waren die Telefonleitungen komplett überlastet (ich weiß, wovon ich rede.... )
Der Schaden kann problemlos in den nächsten Tagen gemeldet werden (am liebsten per E-Mail und Foto). Der VN muss halt, wie immer, beweisen oder glaubhaft machen, dass der Schaden vom Sturm kommt. Aber das sollte hier gelingen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 21.01.07, 15:10 Titel: Re: Sturmschaden am PKW
Mogli hat folgendes geschrieben::
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Kann Person A den Schaden jetzt noch melden obwohl einige Tage verstrichen sind?
Aber ja. Am Freitag hätte er vermutlich sowieso nicht die Möglichkeit gehabt, den Schaden sotort telefonisch zu melden. Bei den Versicherern waren die Telefonleitungen komplett überlastet (ich weiß, wovon ich rede.... )
Der Schaden kann problemlos in den nächsten Tagen gemeldet werden (am liebsten per E-Mail und Foto). Der VN muss halt, wie immer, beweisen oder glaubhaft machen, dass der Schaden vom Sturm kommt. Aber das sollte hier gelingen.
Das mit den überlasteten Telefonen kann ich sehr gut verstehen. Die Sachbearbeiter tun mir auch sehr leid, vorallem wenn man an die wohl kommenden Überstunden denkt.
Wie lange hat man wohl noch Zeit den Schaden zu melden? Nach einem Monat kann man einen Schaden ja vermutlich nicht mehr melden, wenn man dann nach der nächsten ordentliche Wäsche des Autos etliche Kratzer auf dem Dach des Autos entdeckt, nachdem man erst nur eine leichte Schramme bemerkt hatte, bei welcher sich eine Meldung nicht gelohnt hätte.
Werden die Kfz-Besitzer, die jetzt einen Schaden durch den Sturm an ihrem Auto melden eigentlich im Schadensfreiheitsrabatt wieder hochgestuft?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.01.07, 15:24 Titel: Re: Sturmschaden am PKW
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Werden die Kfz-Besitzer, die jetzt einen Schaden durch den Sturm an ihrem Auto melden eigentlich im Schadensfreiheitsrabatt wieder hochgestuft?
Die Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 21.01.07, 15:28 Titel: Re: Sturmschaden am PKW
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Wie lange hat man wohl noch Zeit den Schaden zu melden?
nach den AKB ist der Schden innerhalb einer Woche dem Versicherer schriftlich zu melden. Bei derartigen "Massenereignissen" wie jetzt sollte es auch nach10 oder 14 Tagen noch ok sein. Man kann aber auch problemlos den Schaden seinem Versicherungsvertreter melden; oder per E-Mail, dann kann man auch gleich Fotos dranhängen.
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Nach einem Monat kann man einen Schaden ja vermutlich nicht mehr melden, wenn man dann nach der nächsten ordentliche Wäsche des Autos etliche Kratzer auf dem Dach des Autos entdeckt, nachdem man erst nur eine leichte Schramme bemerkt hatte, bei welcher sich eine Meldung nicht gelohnt hätte.
Das könnte theoretisch ein Problem werden. Der Versicherungsnehmer hat nachzuweisen, dass der Schaden vom Sturm kommt. Wenn man gar zu lange wartet, könnte das vielleicht schwieriger werden.
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Werden die Kfz-Besitzer, die jetzt einen Schaden durch den Sturm an ihrem Auto melden eigentlich im Schadensfreiheitsrabatt wieder hochgestuft?
nö, Teilkaskoschäden sind rabattneutral. Höchstens wenn´s ein Vollkaskoschaden wäre (wenn der VN also z.B. gegen einen Baum fährt, der schon einige Zeit auf der Straße liegt), dann würde eine Hochstufung in der Vollkasko erfolgen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sturmschäden belasten eine eventuelle Vollkasko und damit den Schadenfreiheitsrabatt nicht, da Sturmschäden generell in der Teilkasko enthalten sind. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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