Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Straftatankündigungen im Internet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Straftatankündigungen im Internet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Eclipsed
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 08:31    Titel: Straftatankündigungen im Internet Antworten mit Zitat

Liebe Forumsgemeinde, da ich momentan im Rahmen meines Journalistikstudiums zum Thema "Straftatankündigungen im Internet und wie Behörden damit umgehen" recherchiere (besonderes Gewicht dabei haben die Fälle von Lena Maria G. aus Neunkirchen und der Amoklauf in Emsdetten) möchte ich hier mal ein paar Fragen zum Recht im Internet loswerden.

1. Gibt es überhaupt eine Person, die für ein Internetforum eine ähnliche Verantwortung trägt wie der V.i.S.d.P. für Druckerzeugnisse? Wenn ja, wer ist das? Der Administrator? Derjenige, der die Domain registriert hat? Oder tragen die Moderatoren die Verantwortung?

2. Gesetzt dem Fall, es kommt in einem Forum, Chat o.Ä. zu einer unmittelbaren Straftatankündigung (wie im Fall Lena Maria G.), sind diese Personen dann verpflichtet das den Behörden zu melden? Sind diese Personen u.U. nach Geschehen der angekündigten Straftat wegen Unterlassung strafrechtlich zu belangen?

3. Inwiefern haben Anbieter von Internetdienstleistungen, also bspw. Portale wie MySpace, Uboo, Internetmusikbörse [Name geändert] Verantwortung für die über ihr Angebot veröffentlichte Inhalte? Welche Rolle kommt dem Domainanbieter zu? (bspw. DENiC.de)

4. Welche Strafen drohen, wenn ein möglicher Verantwortlicher Ankündigungen von Straftaten einfach löscht und nicht den Behörden meldet? Ist das evt. sogar Vernichtung von Beweismaterial?

5. Gibt es überhaupt eine allgemeine Anzeigepflicht für Straftatpläne?

Ihr könnt gerne Ausschweifend antworten und eventuell nützliche Zusatzinformationen einflechten. Je mehr Informationen ich bekomme, desto besser Winken
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Lars Reinhold
_________________
Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1.) Ja, vgl. § 6 TDG: der Diensteanbieter, ist der Diensteanbieter eine juristische Person, deren vertretungsberechtigtes Organ.

Für den Rest fehlt mir die Zeit, muß ins Büro.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Eclipsed
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal, wer weis sonst noch was?
_________________
Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.