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KFZ Versicherung Rabattübertragung

 
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Campi30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 17:27    Titel: KFZ Versicherung Rabattübertragung Antworten mit Zitat

Hallo

ein Fahrzeug ist seit 1997 als Zweitwagen angemeldet.Beim letztjährigen Versicherungsvergleich stellte sich heraus dass es mittlerweile günstiger ist wenn der wagen als erstwagen angemeldet wird
also wurde das Fahrzeug umgeschrieben..Nun gibt es aber das problem dass der versicherungsnehmer im Jahr 1999 den Führerschein für ein halbes Jahr abgeben musste.
Jetzt will die Versicherung die schadenfreie Jahre von 13 auf sieben zurücksetzten da ja der neue Führerschein erst 1999 ausgestellt worden ist.

Ist die überhaupt so zulässig?Schlieslich war das Fahrzeug immer angemeldet


Zuletzt bearbeitet von Campi30 am 21.01.07, 18:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

bevor hierzu eine antwort erfolgt bitte ich die forenregeln zu lesen und den beitrag entsprechend zu editieren Cool
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
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Campi30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe die Frage nun editiert und hoffe dass es diesmal den Forenregeln entspricht
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann hat denn der nun neue VN den Führerschein? Hat er diesen schon seit 13 Jahren?
Nur diese Zeit kann maximal angerechnet werden!
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Campi30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der VN hat den Führerschein seit 1990..also 16 Jahre

allerdings wie oben geschrieben wurde der Führerschein 1999 für ein halbes Jahr entzogen und dann neu ausgestellt ( von Papier auf Plastikkarte )

und nun will de Versicherung nur 7 Jahre anrechnen obwohl der VN seit 1993 Kunde bei der Versicherung ist ( allerdings waren die Fahrzege bis zu diesem Jahr als Zweitwagen über die Mutter angemeldet.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem halben Jahr macht m.E. keinen Unterschied.
Man kann die SFR bis zu 7 Jahre einfrieren, daran kann es also nicht wirklich liegen.

Sofern der VN nachweisen kann, dass er vorher schon einen FS hatte und mit diese benannten KFZ auch während dieser Zeit
gefahren ist, (schriftliche Bestätigung des vorherigen Halters(Mutter)) sollte dies kein Problem darstellen.
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