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S = Student mit 15,000 Euro Umsatz im Monat
B = Bank
K = Käufer
K kauft bei S Waren im Wert von 1800 Euro am 22.9. S bürgt bei B für die Zahlung mündlich.
S ist nicht im Handelsregister eingetragen.
S trägt sich am 1.10. ins Handelsregister ein.
Ist S Kaufmann und muss für die Zahlung aufkommen, wenn K nicht zahlen kann.
Mir geht es hauptsächtlich darum, ob man bei 15.000 Euro im Monat automatisch
zum Kaufmann wird und dann die HGB Vorschriften gelten.
K kauft bei S Waren im Wert von 1800 Euro am 22.9. S bürgt bei B für die Zahlung mündlich.
Hmmm, habe ich das richtig verstanden? Der Gläubiger bürgt für den Schuldner bei einem Unbeteiligten?
Das ist mir zu hoch, glaube ich...
Zitat:
S ist nicht im Handelsregister eingetragen.
S trägt sich am 1.10. ins Handelsregister ein.
Ist S Kaufmann...
...seit 01.10. auf jeden Fall.
Zitat:
...und muss für die Zahlung aufkommen, wenn K nicht zahlen kann.
Für die Zahlung der Forderung die er selber gegen K hat?
Zitat:
Mir geht es hauptsächtlich darum, ob man bei 15.000 Euro im Monat automatisch
zum Kaufmann wird und dann die HGB Vorschriften gelten.
Die Frage ist verständlich und einfach zu beantworten...
Für die Annahme eines Gewerbebetriebes, der nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und mithin den Gewerbetreibenden unabhängig von einem HR-Eintrag die Kaufmannseigenschaft verleiht, sind mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Umsatz ist nur einer davon, und es gab schon Urteile, die bei einem Jahresumsatz von 500.00,- EUR die Kaufmannseigenschaft verneiunt haben.
Allerdings trifft den Gewerbetreibenden die Beweislast, d.h. S hat zu beweisen, dass er -trotz Gewerbebetrieb- kein Kaufmann ist. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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