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Welche Leistungen gibt es bei Schwangerschaft?

 
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Ula.Kock
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 15:07    Titel: Welche Leistungen gibt es bei Schwangerschaft? Antworten mit Zitat

Hallo. Habe ein grosses Anliegen. Ich bin im 3 Monat schwanger und mit einem deutschen Mann seit mehreren Jahren verheiratet. Ich selber komme urspruenlgich aus Polen und habe eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Befinde mich auch zur Zeit in einer ungekunedigten Position. Jetzt wollte ich hier fragen, welche "finanziellen" Leistungen es fuer mich, als NICHT Deutsche gibt. Ich denke es gibt da nicht viele Unterschiede, da ich ja mit einem deutschen Mann verheiratet bin. Er hat uebrigens auch eine Arbeit.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Aufenthaltsrechtliche Probleme hast du anscheinend keine, also richtet sich dein Bedarf bzw. deiner Bedarfsgemeinschaft an ALG II nach den üblichen Kriterien des SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Gibt es ALG II oder knapp nicht, kann es Zuschüsse für Schwangerschaft geben nach Absatz 3 Nr. 2 § 23 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html

Je nach Ort unterschiedlich in der Höhe. Und zudem Zuschüsse der Stiftung Mutter und Kind oder so über eine der üblichen Beratungsstellen, also Caritas, AWO, Diakonisches Werk, pro familia und so weiter.

Geh mal hin. Gruß aus Berlin, Gerd
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Ula.Kock
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben dan für die Mühe. Eine letzte Frage noch. Würde es denn für mich kein Erziehungsgeld bzw. Kindergeld für das Kind geben?
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ula.Kock hat folgendes geschrieben::
Vielen lieben dan für die Mühe. Eine letzte Frage noch. Würde es denn für mich kein Erziehungsgeld bzw. Kindergeld für das Kind geben?


Erziehungsgeld heisst jetzt Elterngeld aber du bekommst das alles ja.
MFG
Matthias
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem während des Mutterschutzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld von Deiner Krankenkasse
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Außerdem während des Mutterschutzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld von Deiner Krankenkasse
Und neben dem Mutterschaftsgeld gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss, so dass man n dieser Zeit den vollen Nettolohn erhält.
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