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Verfasst am: 26.09.04, 21:13 Titel: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
Ist eine Regelung zulässig, die besagt, daß gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag entfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten geltend gemacht werden?
Verfasst am: 26.09.04, 21:23 Titel: Re: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ist eine Regelung zulässig, die besagt, daß gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag entfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten geltend gemacht werden?
Ja. Nennt sich Ausschlussfrist und ist sogar in einigen Tarifverträgen "eingebaut".
Verfasst am: 26.09.04, 22:01 Titel: Re: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
Harry hat folgendes geschrieben::
Als Laie denke ich i.A.: ja. Kommt aber auch auf den Einzelfall an.
mfg
PS: was willst Du nach mehr als 6 mon. einklagen?
Ich arbeite ziemlichunregelmäßig. Häufigsind dieAbrechnungen fehlerhaft. Aber es ist meist recht aufwendig, das nachzuhalten, daher kann es schon einmal 1/2 Jahr dauern, bis Ansprüche geltend gemacht werden. Natürlich kann man das auch schneller nachhalten.
Verfasst am: 26.09.04, 22:09 Titel: Re: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
Was verstehst du denn bitte unter "nachhalten" (der Begriff sagt mir nichts)? Wenn du damit nachrechnen und die falsche Abrechnung bzw. zu wenig gezahltes Geld nachfordern meinst, dann ist in dem Fall eben schnelles Handeln gefragt.
Verfasst am: 26.09.04, 22:58 Titel: Re: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Gegenseitige Ansprüche auc dem Arbeitsverh. entfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten geltend gemacht werden.
So lautet sie genaue Klausel.
Danke für die rasche Antwort.
Und da steht nichts von "Fälligkeit" o.ä.? Das kann sich doch auf das Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen ODER auf die Ansprüche nach Fälligkeit (innerhalb des Arbeitsverhältnisses).
Im Zweifelsfall (wenns um deine Abrechnungen geht) immer so schnell als möglich überprüfen auf Richtigkeit und Ansprüche (falls was fehlt) eben - wie bereits erwähnt - so schnell als möglich geltend machen. Da steht zwar nicht mal in welcher Form die geltend zu machen sind, aber es empfiehlt sich natürlich immer schriftlich.
Verfasst am: 27.09.04, 09:23 Titel: Re: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
miau hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Gegenseitige Ansprüche auc dem Arbeitsverh. entfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten geltend gemacht werden.
So lautet sie genaue Klausel.
Und da steht nichts von "Fälligkeit" o.ä.? Das kann sich doch auf das Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen ODER auf die Ansprüche nach Fälligkeit (innerhalb des Arbeitsverhältnisses).
Nein, keine weiteren Angaben.
Deshalb halte ich die Klausel ja für unwirksamm. Es ist eben nicht eindeutig, wann die sechs Monatsfrist anfängt zu laufen. Um bei dem von mir gegebenen Beispiel zu bleiben:
Am 01. September arbeite ich für den AG,
Am 15. September reiche ich meine Stunden Abrechnung ein.
Am 31.Oktober wird meine Abrechnung fertig gemacht und der Betrag überwiesen.
Am 15. November bin ich wieder in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers und erhalte meine Abrechnung (diese werden nicht zugeschickt, sondern hinterlegt).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.09.04, 15:34 Titel: Re: zulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
Üblicherweise würde ich zwar annehmen, daß die Frist ab Entstehungszeitpunkt der jeweiligen Forderung anfängt zu laufen.
Die verbraucher- und arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung könnte diese Klausel allerdings wegen mangelnder Klarheit kassieren.
Da ich mich in dem Bereich nicht so gut auskenne, könnte es aber genau so gut sein, daß diese Formulierung üblich ist und von den Gerichten als ausreichend bestimmt angesehen wird. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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