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Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel

 
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Antonia D.
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 13:23    Titel: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Ich habe am 04.09.2004 ein Antibiotikum auf Rezept in der ortsansässigen Apotheke gekauft. Da ich das Medikament glücklicherweise aufgrund ausbleibender Infektion nicht benötigte, wollte ich es, den Kassenzettel vorlegend, am 27.09.2004 in der Apotheke zurückgeben.
Die Packung blieb in der Zwischenzeit ungeöffnet und war signifikanten Temperaturschwankungen nicht ausgesetzt.

Die Apotheke verweigerte die Rücknahme - dies sei generell nicht möglich.

Wie ist die rechliche Lage?

Da sogar die IKK Nordhrein-Westfalen im Zusammenhang mit Online-Versandhandel darauf hinweist, auf ein 30-tägiges Rückgaberecht zu achten, frage ich mich, ob dies nicht auch bei einer "normalen" Apotheke - sprich im Einzelhandel der Fall sein müsste.

Über Anworten freue ich mich sehr.

Zum Thema Arzneimittel habe ich kürzlich auf DRS 1 (Schweizer Radio) gehört, dass 30% aller gekauften Medikamente ungebraucht bleiben...
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 16:58    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Folgt man Ihrer Argumentation, kann es mir passieren, dass ich in der Apotheke ein Medikament bekomme, welches schon einige Male verkauft war.

Auch verpackte Arzneimittel sind vor Manipulation nicht sicher. Dem Apotheker bliebe nichts anderes übrig, als das Medikament zu entsorgen.

Ohne das jetzt überprüft zu haben, wäre eine gesetzliche Rücknahmepflicht von Medikamenten, egal ob in der Apotheke oder im Versandhandel, Schwachsinn.

Sie hatten die Möglichkeit, das Medikament dann zu holen, wenn Sie es benötigen. Davon haben Sie keinen Gebrauch gemacht, sondern sich einen nicht benötigten Vorrat angelegt.

Ich nehme an, dass es Bestimmungen gibt, die von ihnen und (vor allen Dingen von ihrem Arzt) mißachtet worden sind.

Tragen sie den Sachverhalt ihrer Krankenkasse vor, dann erfahren sie näheres.
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Antonia D.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 09:28    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Danke für den Tipp - ich habe in der Tat vor, die Krankenkasse kommenden Montag zu kontaktieren.

Wenn Sie bedenken, dass im Online-Versand für Arneimittel oftmals ein Rückgaberecht von 30 Tagen besteht, kann es an und für sich keine Beschränkung für den Einzelhandel geben - wie gesagt, kenne ich die deutsche Rechtslage (Kaufvertrag) leider nicht.
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 10:26    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Ein Rückgaberecht für Arzneimittel von bis 30 Tagen halte ich für Schwachsinn. Woher haben Sie diese Weisheit ?

Gesetze/Quellenangabe
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Antonia D.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 18:14    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Arzneimittel scheinen vom Umtausch ausgeschlossen zu sein - gesetzliche Grundlage unbekannt.
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 22:14    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Ein Widerrufsrecht gibt es wenn überhaupt nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften. Bei Käufen im Laden um die Ecke ist - solange kein Mangel vorliegt - eine Rückgabe/ Umtausch nicht möglich, egal um welche Waren es sich handelt (es sei denn, der Laden gewährt dieses Recht aus Kulanz).
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.12.04, 14:21    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Antonia D. hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie bedenken, dass im Online-Versand für Arneimittel oftmals ein Rückgaberecht von 30 Tagen besteht, kann es an und für sich keine Beschränkung für den Einzelhandel geben


Doch, denn was ist der Sinn des Widerrufsrecht beim Fernabsatz? Daß der K dort nicht, wie im Einzelhandel, die Ware vor Kauf prüfen kann. Ergo ist die Konstruktion "wenn online so, dann auch im Laden so" völlig unlogisch.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 26.12.04, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verbot des Rücknahmeverbots kommt daher, weil niemand nach Verkauf mehr garantieren kann, daß das Arzneimittel richtig gelagert wurde. Es müßte jede Packung neu vom Hersteller untersucht werden, bevor es wieder in den Handel kommt. Das mächtet ihr ja alle nicht, gebrauchte Arzneimittel.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.12.04, 23:56    Titel: Re: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Antonia D. hat folgendes geschrieben::
Danke für den Tipp - ich habe in der Tat vor, die Krankenkasse kommenden Montag zu kontaktieren.


Das mach mal! Wenn es noch Gerechtigkeit in der Welt gibt, musst Du das Medikament hoffentlich aus Deiner eigenen Tasche bezahlen!
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