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Gewährleistung bei Original-Zubehörteilen

 
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MrIgel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 12:01    Titel: Gewährleistung bei Original-Zubehörteilen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zu Gewährleistung. Ich besitze ein Mobiltelefon (MDA Compact) von (Wortsperre: Firma). Aufgrund von verständigungsproblem habe ich bereits einmal das Mobiltelefon tauschen lassen und 3x (habe als schon das vierte Exemplar) den Kopfhörer. leider ist die Verständigung noch schlecht, was heisst, daß mich mein Gegenüber am Telefon fast (akkustisch) nicht versteht, egal wie laut ich spreche. Mittlerweile habe ich genug von der ganzen Tauscherei, da ich die Altgeräte immer in einem T-Punkt bringen oder kostenpflichtig zurückbringen muß. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch ?

Vielen Dank für die Auskunft Sehr glücklich
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MrIgel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also, habe ich auch die Möglichkeit ein neues Gerät zu verlangen, anscheinend sieht es so aus, das das Gerät nicht i.O. ist, muß ich hier auch erst dreimal mängeln bevor ich die erweiterten Rechte zur Rückgabe habe, oder reicht dies auch schon bei Mängeln von Originalzubehör ?
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 12:38    Titel: Re: Gewährleistung bei Original-Zubehörteilen Antworten mit Zitat

MrIgel hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch ?


Wenn "nur" die Rechte aus einem freiwillig gegebenen Garantieversprechen irgendeines Garantiegebers (Importeur, Händler, Hersteller, Verkäufer, ...) geltend gemacht werden, dann richten sich diese Rechte nach dem Inhalt der freiwilligen Garantiezusage.

Unabhängig davon können gegenüber dem Kaufvertragspartner einer Sache (bei nachgewiesenermaßen schon zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht mängelfreier Sache) die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte geltend gemacht werden (z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag bei erfolglos gebliebenem Versuch einer Nacherfüllung ( = keine mängelfreie Nachlieferung oder zweimal fehlgeschlagener Mängelbeseitigungsversuch).

mbG
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