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Schlüsseldienst?

 
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 19:45    Titel: Schlüsseldienst? Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen,
ich Vollidiot habe mich vorgestern in einem Moment der Unachtsamkeit selber ausgesperrt. Die Person, die meinen Zweitschlüssel hat, ist zur Zeit leider im Urlaub und die Fenster waren verschlossen, sodass mir nichts anderes übrig blieb als einen Schlüsseldienst zu rufen. Das Ergebnis waren dann beinahe 200 Euro für schätzungsweise 10 Sekunden Öffnen, die ich jetzt überweisen muss. Selbst das Ausfüllen der Formulare hat den Techniker deutlich mehr Zeit gekostet. Abgesehen davon hat es sicher über eine Stunde gedauert, bis sie da waren, obwohl es am Telefon hieß etwa 20 Minuten Mit den Augen rollen . Aber nun meine eigentliche Frage: Ich habe woanders gelesen, dass in solchen Fällen gelegentlich die Haftpflicht- oder Hausratsversicherung zahlt, falls man sie in den vergangenen Jahren nicht zu sehr beansprucht hat und man das Glück hat einen kulanten Mitarbeiter der Versicherung zu erwischen. Hat irgendjemand auf diesem Wege schon Erfolg gehabt bzw. kann mir Tipps geben oder einen Musterbrief, mit dem ich die Herren von der Versicherung überzeugen kann? Danke schonmal im Voraus, alle anderen Tipps sind natürlich auch gerne gesehen, egal ob hier oder per private message.
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web-chris
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Gruß

Chris
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt haftungserweiterungen zu versicherungsverträgen wo u.a. solche kosten versicherbar sind. über den sinn oder unsinn und vor allem die kosten dafür lässt sich sicher prima streiten.

aber grundsätzlich handelt es sich bei aufwendungen für einen schlüsseldienst -wenn die türe zugefallen ist- nicht um versicherte kosten. versicherte kosten sind i.d.r. nur im zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen schaden (feuer, leitungswasser, einbruch-diebstahl, sturm, betriebsunterbrechung etc.) versichert.
_________________
MfG,
Duisburger

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