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Sturz auf Gehweg

 
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Gerald
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.12.04, 10:44    Titel: Sturz auf Gehweg Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wusste nicht in welches Forum ich diesen Beitrag schreiben sollte, deswegen versuche ich es mal hier:

An Heiligabend stürzte meine 72 jährige Mutter auf einem schlecht beleuchteten städt. Verbindungsweg auf Grund eines, ich sag mal, Schlagloches mit einer Tiefe von ca. 5 cm. Hierbei zog Sie sich erhebliche Verletzungen zu. Unter anderem einen Mehrfachbruch des li. Handgelenkes und etliche schwere Prellungen (frohe Weihnachten). Nun habe ich vor, der Stadtverwaltung ein Schreiben zu senden, um diese auf Ihre Verkehrssicherungspflicht aufmerksam zu machen und einen Schadensersatz in Höhe von 1000 Eur. zu fordern, um die zusätzlichen Kosten für eine Haushaltshilfe zu decken, da Sie in Ihrer Bewegung doch sehr eingeschränkt ist. Nun weiss ich allerdings nicht wie so ein Schreiben richtig aufzusetzen ist. Vielleicht kann einer der hier Anwesenden einen kleinen Tipp dazu abgeben, was alles enthalten sein sollte. Bin über jeden Hinweis dankbar.

Gruß
Gerald
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 26.12.04, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Schildern Sie einfach die Geschehnisse klar und unter Angabe der Fakten. Sie können ja noch ein paar Fotos hinzugeben.

Wenn die Sache nicht eindeutig für Sie spricht, sind die Chancen gleich null, dass die Gemeinde brav zahlt. Und ein fettes Mitverschulden gibt es üblicherweise auch.

Also landet die Sache üblichweise danach eh beim Anwalt.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.04, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Forderung können Sie sich sparen. Täglich stürzen oder stolpern Leute über kleine und große Löcher in Straßen und Gehwegen. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass die zuständige Stelle von der Gefahr wusste und untätig blieb, ist die Sache aussichtslos. Wie soll das auch anders gehandhabt werden? Es kann ja nicht ein Heer von Leuten rund um die Uhr alle Straßen und Wege überwachen. Die Kontrollen, die durchgeführt werden, reichen in der Regel aus, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

Wie schon erwähnt trifft Ihre Mutter ein Mitverschulden. Wenn sie auf einem schlecht beleuchteten Weg langgeht, muss sie besonders aufmerksam sein oder ggf. einen Umweg gehen.

Diese Dinge sind auch schon zur Genüge von Gerichten geklärt. Wie erwähnt, stolpern ständig Leute. Werfen Sie mal einen Blick ins Internet zur Rechtsprechung, dann sehen Sie, ob Ihre Mutter Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat.

Auch wenn es unbefriedigend ist, aber für manche Unfälle gibt es einfach keine Schuldigen, die man zur Verantwortung ziehen kann.
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