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Verfasst am: 24.12.04, 02:28 Titel: Versicherung zahlt Unfallschaden nicht
Folgender Fall ist eingetreten:
Ein Fahrzeug, das auf einem Parkplatz geparkt war wurde gerammt und beschädigt, die Schuldfrage ist somit klar, hat der Unfallgegner auch eingesehen.
Nur jetzt gibt es 3 Probleme:
1. Der Schaden am Auto betrug knapp 530 Euro, die Versicherung zahlt aber wegen Wertsteigerung des Autos nur 150 Euro, das zusätzliche Geld kann aber vom Fahrer nicht aufgebracht werden und er will es auch nicht zahlen (Azubi und Weihnachten eben ...)
2. Der Wagen stand 22 Tage in der Werkstatt, für die Zeit war also ein Leihwagen erforderlich. Dieser wurde während der Mietzeit auch gut 1600 km gefahren. Die Leihgebühren liegen bei gut 580 Euro. Das will die Versicherung aber nicht zahlen, obwohl es ein Haftpflichtschaden war.
3. Der Leihwagen wies nach diesen 22 Tagen Beschädigungen auf, die aber vom Fahrer niemals bemerkt wurden. Dies ist deshalb ein Problem, weil die Mietbedingungen 1000 Euro Selbstbeteiligung fordern. Soviel Geld kann der Mieter aber nicht zahlen, geschweige denn, dass er mal irgendwelche Schäden bemerkt hat.
Und das alles nur wegen einem völlig unverschuldetem Unfall, was kann man da nun machen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.12.04, 13:47 Titel: Re: Versicherung zahlt Unfallschaden nicht
>Der Schaden am Auto betrug knapp 530 Euro, die Versicherung zahlt aber wegen Wertsteigerung des Autos nur 150 Euro,
Was denn für eine "Wertsteigerung"? Durch Reparatur doch wohl kaum.
> Der Wagen stand 22 Tage in der Werkstatt, für die Zeit war also ein Leihwagen erforderlich. Dieser wurde während der Mietzeit auch gut 1600 km gefahren. Die Leihgebühren liegen bei gut 580 Euro. Das will die Versicherung aber nicht zahlen, obwohl es ein Haftpflichtschaden war.
Für so lange Zeit wird nur seltenst ein Leihwagen gezahlt.
> Der Leihwagen wies nach diesen 22 Tagen Beschädigungen auf, die aber vom Fahrer niemals bemerkt wurden.
Das ist das Problem des Fahrers. Bei Übergabe muß ein Leihwagen vom Mieter sorgfältig abgenommen werden und evtl. Schäden im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Wer das unterläßt, ist für die Schäden verantwortlich (es sei denn, er kann beweisen, daß er die Schäden nicht verursacht haben kann - etwa, weil sie schon nachweislich mehrere Monate her sind). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 26.12.04, 16:20 Titel: Re: Versicherung zahlt Unfallschaden nicht
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
>Der Schaden am Auto betrug knapp 530 Euro, die Versicherung zahlt aber wegen Wertsteigerung des Autos nur 150 Euro,
Was denn für eine "Wertsteigerung"? Durch Reparatur doch wohl kaum.
> Der Wagen stand 22 Tage in der Werkstatt, für die Zeit war also ein Leihwagen erforderlich. Dieser wurde während der Mietzeit auch gut 1600 km gefahren. Die Leihgebühren liegen bei gut 580 Euro. Das will die Versicherung aber nicht zahlen, obwohl es ein Haftpflichtschaden war.
Für so lange Zeit wird nur seltenst ein Leihwagen gezahlt.
> Der Leihwagen wies nach diesen 22 Tagen Beschädigungen auf, die aber vom Fahrer niemals bemerkt wurden.
Das ist das Problem des Fahrers. Bei Übergabe muß ein Leihwagen vom Mieter sorgfältig abgenommen werden und evtl. Schäden im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Wer das unterläßt, ist für die Schäden verantwortlich (es sei denn, er kann beweisen, daß er die Schäden nicht verursacht haben kann - etwa, weil sie schon nachweislich mehrere Monate her sind).
oh man hast du ein trauriges leben sogar an weihnachten postest du den ganzen tag rum.....
>Der Schaden am Auto betrug knapp 530 Euro, die Versicherung zahlt aber wegen Wertsteigerung des Autos nur 150 Euro,
Was denn für eine "Wertsteigerung"? Durch Reparatur doch wohl kaum.
--->warum nicht? es hande3lt sich hier offensichtlich um eine alte kiste, die durch eine neulackierung eine wertsteigerung erfährt.
würde mich nicht wundern, wenn auch noch vorschäden (kratzter etc.) berücksichtigt wurden, denn der abzug ist schon recht hoch...
> Der Wagen stand 22 Tage in der Werkstatt, für die Zeit war also ein Leihwagen erforderlich. Dieser wurde während der Mietzeit auch gut 1600 km gefahren. Die Leihgebühren liegen bei gut 580 Euro. Das will die Versicherung aber nicht zahlen, obwohl es ein Haftpflichtschaden war.
Für so lange Zeit wird nur seltenst ein Leihwagen gezahlt.
-----> bzw. praktisch nie, wenn es sich um einen reparaturfall handelt...
> Der Leihwagen wies nach diesen 22 Tagen Beschädigungen auf, die aber vom Fahrer niemals bemerkt wurden.
Das ist das Problem des Fahrers. Bei Übergabe muß ein Leihwagen vom Mieter sorgfältig abgenommen werden und evtl. Schäden im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Wer das unterläßt, ist für die Schäden verantwortlich (es sei denn, er kann beweisen, daß er die Schäden nicht verursacht haben kann - etwa, weil sie schon nachweislich mehrere Monate her sind).
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