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Anzeige wg. Unterschlagung -wie gehts weiter?

 
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Pikchic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:51    Titel: Anzeige wg. Unterschlagung -wie gehts weiter? Antworten mit Zitat

Hallo,

denke, der Beitrag passt in diese Sparte, wenns zunächst auch nicht so aussieht.

Frau zieht aus einem gemieteten EFH aus. Der Vermieter stellt Schäden am Laminatbelag eines Zimmers fest die die Frau verursacht haben soll (nicht eindeutig geklärt). Vermieter behält Kaution i.H.v. 400 € ein stellt aber in Aussicht, dass er die Kaution in voller Höhe zurückbezahlt, wenn er das Haus verkaufen kann. Nach mehrmaliger Aufforderung durch die Frau gibt der Vermieter an, dass er nicht verkaufen konnte, das Haus nun herrichtet, die Kaution zur Schadenbehebung verwendet wird. Eine Abrechnung erhält die Frau nicht.

Sechs Monate nach Auszug zeichnet sich ab, dass das Haus abgerissen wird. Frau fordert erneut die Rückzahlung der Kaution (Einschreiben mit Frist zur Zahlung). Vermieter weigert sich weiterhin.

Frau geht zum Anwalt woraufhin dieser die Abrechnung zur Kaution anfordert. Die gesetzte Frist ist verstrichen, ohne jegliche Reaktion des Vermieters.

Mittlerweile wurde das Haus abgerissen.

In Anbetracht des geringen Streitwert rät der Anwalt der Frau von weiteren (gerichtlichen) Maßnahmen ab.

Frau hat weder Rechtschutzversicherung noch Geld um über den Anwalt weiterzumachen.

Frau hat aber eine Idee Verlegen
Wenn Frau nun eine Anzeige wegen Unterschlagung erstattet???

Was passiert dann?
Kommt die Angelegenheit dann doch vor Gericht?
Was würde passieren wenn der Vermieter im Gegenzug eine Anzeige wegen Verleumdung erstattet?

Frau braucht dringend das Geld aus der Kaution, sucht einen Weg um es zu bekommen.

Was könnte man dieser Frau raten?

LG
Pikchic
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Frau sollte klagen. Mit einer Strafanzeige bekommt man sein Geld in der Regel (Ausnahme Adhäsionsverfahren) nicht zurück.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

... vielleicht sollte Frau ihren Anwalt auf die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtige Klage ansprechen.

Die Strafanzeige wird, wie Metzing zutreffend angemerkt hat, nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
_________________
Bernd Steinbach
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Pikchic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank.

Wie heissts so schön ...zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Lt. Anwalt kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Sollte Klage erhoben werden und es geht in die Hose, hätte Frau ja Unmengen von Kosten zu tragen. Deshalb die Idee mit der Anzeige.

Wie hoch würden denn die Gerichtskosten bei einem Streitwert von ca. 400 € sein?
Kann Frau auch ohne eigenen Anwalt Klage bei Gericht einreichen? Frau traut sich nämlich schon zu, den Sachverhalt vor Gericht zu schildern.

Frau möchte auf jeden Fall was machen, damit der Vermieter nicht einfach so davon kommt. Nur was?
Vor allem wenn der weibliche Geldbeutel große Löcher hat.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Beschädigungen am Laminat über das normale abwohnen hinaus gehen, dann darf der Mieter den Schaden bezahlen. Dabei ist es egal ob das Haus abgerissen wird oder nicht. Denn bei einer Beule am fremden Auto muss man ja auch bezahlen, egal ob der Schaden ausgebessert wird oder nicht.
Eine Klage auf Zahlung der Kaution hat meiner Meinung nach nur Erfolg wenn geklärt wird das der Schaden am Laminat durch normales abwohnen entstanden ist. Da das Haus abgerissen wurde und vermutlich keine Fotos oder sonst irgendwas existiert, ist ein Prozessausgang mehr als ungewiss.
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Pikchic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vergleich mit Autoschaden ist insofern richtig, dass es dem Geschädigten überlassen ist, eine Reparatur vorzunehmen oder nicht. Um den Schaden zu beziffern ist jedoch ein Kostenvoranschlag ggf. ein Gutachten erforderlich.

Dergleichen gibt es in diesem Fall nicht.

Fotos wurden vom Vermieter erstellt.

Bei der Beschädigung geht es auch nicht um Abnützungen durch Wohnen.

Wenn schon kompliziert, dann aber richtig.

Das Haus wurde vor 10 Jahren von den Mietern renoviert. U.a. wurden die morschen Holzböden durch Spanplatten und Laminat ersetzt (Material: Vermieter, Einbau durch Mieter). In einem der Zimmer (Haus =Flachbau ohne Fundament, Keller und Speicher) wurden auch morsche Holzbalken ersetzt. Bei Auszug hing der Laminat in einer Ecke des Zimmers durch. Lt. Vermieter: Pfusch beim Einbau. Die Holzbalken hatten angeblich Bodenkontakt und kamen dadurch mit Feuchtigkeit in Berührung (Holzbalken feucht, Spanplatten feucht). Holzbalken durchgefault, Spanpaltten und Laminat senkten sich. Mieter kann aber anhand eines Fotos nachweisen, dass die neu eingezogenen Balken in gleicher Höhe wie die alten angebracht wurden. Ausserdem hat der Vermieter die Mieter damals alles machen lassen. Zu keiner Zeit kontrolliert oder angegeben, wie es gemacht werden soll/muss.

Das Verlangen einmer Abrechnung war der Ansatz den der Anwalt wählte. Ob Frau nun für die Beschädigung verantwortlich ist oder nicht ist ebenfalls noch zu klären.
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Pikchic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll Frau denn nun machen?

Keine Idee?

Frau hat sich mittlerweile bei der Polizei erkundigt wg. Anzeige Unterschlagung. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft den Fall verfolgt und es zu einer Verurteilung kommt, bekommt Frau ihre Kaution nicht zurück aber zumindest hätte der Vermieter dann einen Schaden in Form einer Geldstrafe. Allerdings besteht die Gefahr einer Gegenanzeige wegen Verleumdung.

Frau will das auf keinen Fall so hinnehmen, sucht weiterhin ganz dringend Ratschläge, Ideen und Tips.

Frau hat auch schon in Erwägung gezogen, sich an die Presse zu wenden (soweit die Interesse haben). Irgendwas muss einfach passieren.
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