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Nehmen wir einmal an, es läge folgender Fall vor:
Ein Firmenschlüssel wurde in der Freizeit verloren, die Schließanlage wird ausgetauscht, kostet 800 Euro. Es zahlt keine Versicherung der Firma.
Der Schlüsselverlierer hat eine Privathaftpflicht, zum Punkt Schlüsselverlust steht da:
Zitat:
Eingeschlossen ist - in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 6 AHB -die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln für:
- Räumlichkeiten der selbst bewohnten gemieteten Wohnung
- fremde Räumlichkeiten
- fremde Möbel- und Tresorschlüssel
- fremde bewegliche Sachen,
die sich zu privaten Zwecken im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
So privat ist der Zweck bei einem Firmenschlüssel aber nun mal nicht. Weiß jemand, wie der Fall läge, wenn der Chef den Firmenschlüssel übers Wochenende überlassen hätte, z.B. für private Internetnutzung. Wäre der Zweck dann nicht privat?
Vielen Dank für die Hilfe.
Zuletzt bearbeitet von Q-Man am 24.01.07, 09:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
Es gibt Haftpflichtversicherungen, die soetwas bezahlen. Von daher würde ich den Schaden erst einmal schnellstmöglich und wahrheitsgemäss der privaten Haftpflichtversicherung melden und die Antwort abwarten. Ablehnungen werden von der Versicherung i.d.R. begründet. Über die Gründe einer evtl. Ablehnung können wir dann später immer noch hier diskutieren.
keine konkrteten Fälle schildern, die lauten "ich habe...". Das führt zur rechtsberatung inm EInzelfall, die hir nicht gestatet ist.
Man kann den Fall so schildern:
Donald Duck ist Mitarbeiter beim Ingenieurbüro Daniel Düsentrieb. Sein Chef hat ihm den Firmenschlüssel überlassen; aus Schussligkeit hat Donal Duck jedoch diesen Schlüssel verschlampt....... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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